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April 2024

Sport und Verein

Köln/Frankfurt, Main (SID) Der Deutsche Olympische Sportbund hat auf ein zuletzt erfolgtes Urteil des Bundesfinanzhofs in München reagiert und seine gut 90.000 Sportvereine zu beruhigen versucht. „Die in den Medien aufgeworfene Frage einer Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen stellt sich auch weiterhin nicht“, wurde Thomas Arnold, DOSB-Vorstand Finanzen, zitiert: „Echte Mitgliedsbeiträge sind nicht steuerbar, da hier gar kein Leistungsaustausch vorliegt.“

Der BFH hatte im Frühjahr eine Klage des Golfclubs Schloss Igling im bayerischen Kreis Landsberg am Lech abgewiesen. Dieser hatte sich dagegen gewehrt, dass er für seine Erlöse beim Finanzamt Umsatzsteuer zahlen sollte. Diese setzen sich aber nicht nur aus Mitgliedsbeiträgen zusammen, der Verein vermietet auch Golfbälle, Ballautomaten oder Caddys. Nach deutschem Recht würde zumindest auf die Zusatzleistungen Umsatzsteuer fällig.

Laut DOSB gilt das aber weiterhin nicht für die Mitgliedsbeiträge. Weitere Informationen hier.