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März 2024

Sport und Verein

Leipzig (AFP) Alkohol, Bürotratsch und heiße Tanzeinlagen: Die Betriebsweihnachtsfeier birgt allerlei Fettnäpfchen. Benimmexperten empfehlen einige „goldene Regeln“ für die Festivität. Fragen und Antworten:

BIN ICH AUF DER WEIHNACHTSFEIER VERSICHERT?

Bei Unfällen auf betrieblichen Weihnachtsfeiern greift bis zum offiziellen Ende des Fests die gesetzliche Unfallversicherung – auch auf dem direkten Heimweg von der Feier. Wer sich auf einer Betriebsfeier oder dem Weg dorthin zum Beispiel das Bein bricht, ist gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier auf Einladung des Chefs handelt.

Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Wer nach zu viel Glühwein, Bier und Schnaps auf dem Heimweg stürzt oder einen Unfall mit dem Auto baut, kann nicht auf Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bauen. Dieser Schutz entfällt auch, wenn etwa nach der Feier noch ein privater Umweg eingelegt und in einer Kneipe noch ein Absacker genommen wird.

MUSS ICH UNBEDINGT ZUR WEIHNACHTSFEIER?

Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Das Fernbleiben ohne wichtigen Grund könnte von den Kollegen allerdings als Desinteresse an einem harmonischen Betriebsklima ausgelegt werden. Wer an der Weihnachtsfeier nicht teilnimmt, gilt womöglich als arrogant und desinteressiert und läuft Gefahr, sich zum Außenseiter machen. Auch wer nicht pünktlich kommen kann, sollte das den Kollegen vorher mitteilen.

WIEVIEL ALKOHOL IST ZULÄSSIG?

Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr – denn es gibt auch einen Tag danach. Wer sich auf der Feier weinselig verplappert, kann sich schnell zum Gespött der Kollegen machen. War es doch zu viel, gilt die Devise: kein Klatsch, sondern Diskretion. Beleidigungen, sexuelle Belästigungen und Prügeleien können nach Angaben der Handwerkskammern übrigens ein Grund für eine Abmahnung und sogar für eine Kündigung sein.

KANN ICH MICH LOCKER KLEIDEN?

Im Prinzip sollten Mitarbeiter gekleidet sein wie im Büro, vielleicht ein bisschen festlicher. Knigge-Experten empfehlen folgenden Dresscode: „Dezent und gepflegt statt aufreizend, schrill und bunt.“

WELCHE THEMEN SOLLTEN TABU SEIN?

Ärger am Arbeitsplatz und Beschwerden über Kollegen sollten zu Hause bleiben. Auch Nörgeleien über eine vielleicht weniger opulente Firmenfeier haben dort nichts verloren. Gespräche über betriebliche Angelegenheiten sollten generell die Ausnahme bleiben, vor allem wenn Partner, Kunden oder Lieferanten dabei sind, weil diese sich sonst langweilen. Wer mit dem Chef plaudert, sollte ihn in diesem Rahmen keinesfalls nach einer Gehaltserhöhung fragen.

DARF ICH MEINEN VORGESETZTEN DUZEN?

Bei einer Weihnachtsfeier geht es um die richtige Mischung aus Distanz und Nähe. Plumpe Vertraulichkeiten und alkoholgeschwängerte Duzangebote sind fehl am Platz. Bietet der Chef das Du an, sollte der Mitarbeiter dies aber annehmen. Nach Knigge steht dem Vorgesetzten das Anbieten auch zu.

Ist sich der Mitarbeiter am nächsten Tag nicht sicher, ob der Chef sich noch daran erinnert, heißt es abwarten. Besser ist es, ihn dann vorsichtshalber in der dritten Person anzureden: „Sollte man heute nicht…?“ Vermeidet der Chef die direkte Anrede, dann sollte der Kollege zum Sie zurückkehren und eine Reaktion abwarten, empfiehlt Knigge-Expertin Inge Wolff.