Die EU-Kommission hat Ende September die seit längerem angekündigten und diskutierten Maßnahmen gegen Umweltbelastungen durch Mikroplastik verabschiedet.
Sie untersagen sowohl den Verkauf von Mikroplastik selbst als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Das Verbot betrifft auch die bislang auf Kunststoffrasenplätzen häufig als Füllstoff und auf Tennisplätzen als Zuschlagsstoff verwendeten Kunststoffgranulate.
Diese sind laut EU die größte Quelle von Verunreinigungen durch Produkten bewusst zugesetztem Mikroplastik. Neben Sportbelägen sind unter anderem auch Kosmetika, Waschmittel, Weichspüler und Pflanzenschutzmittel von dem Verbot betroffen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Maßnahmen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern werden.
Verboten wird u.a. das Inverkehrbringen (Verkauf) von Kunststoffgranulat als Füllstoff für Kunststoffsportbeläge. Nicht verboten wird die weitere Nutzung von bereits auf Sportstätten verwendetem oder sich im Besitz der Sportstättenbetreiber befindlichem Kunststoffgranulat. Das Verbot tritt nach einer Übergangszeit von acht Jahren im Oktober 2031 in Kraft. Damit wird der DOSB-Forderung nach einem angemessenen Übergangszeitraum Rechnung getragen. Die EU begründet die Ausnahmeregelung damit, dass die Mehrzahl der bereits existierenden Kunststoffrasenspielfelder so ihre produkttypische Lebensdauer von i.d.R. 10 – 15 Jahren erreichen könnten. Zugleich wolle man den Sportstättenbetreibern Zeit für eine Umstellung geben. Die betroffenen Sportstätten befinden sich mehrheitlich im Besitz von Kommunen, daneben sind auch Sportvereine betroffen. Der Transformationsprozess hin zu umweltfreundlicheren Kunststoffrasensystemen ist erfreulicherweise bereits in vollem Gange. Alternativen zu Kunststoffgranulat als Füllstoff sind teilweise bereits seit vielen Jahren im Einsatz und werden derzeit durch die Hersteller verstärkt weiterentwickelt.
Die aktuelle Diskussion um die mittelfristige Pflicht zur Umstellung der Füllstoffe von Kunststoffrasenspielfeldern ist zu trennen vom grundsätzlichen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf in diesem Bereich. Allein der Deutsche Fußballbund schätzt den Modernisierungs- und Neubaubedarf der Sportstätten im Amateurfußball in den kommenden Jahren auf rund eine Milliarde Euro. Der Modernisierungsbedarf entsteht dabei durch die begrenzte Lebensdauer der Kunststoffspielflächen und ist nicht auf die Umstellung auf alternative Füllstoffe zurückzuführen.
Der DOSB hat 2020 Handlungsempfehlungen für Sportvereine und -verbände sowie Kommunen zum Umgang mit der Problematik entwickelt und veröffentlicht, die von der DOSB-AG Mikroplastik durch Sport in der Umwelt regelmäßig beraten und ggf. aktualisiert werden. https://cdn.dosb.de/user_upload/Sportstaetten-Umwelt/DOSB-AG_Mikroplastik_-_Handlungsempfehlungen_Kunststoffrasensysteme__Stand_20200420_.pdf
Mehr Informationen zur Mikroplastik durch Sport in der Umwelt-Thematik finden Sie zudem unter: https://www.dosb.de/mikroplastik
Quelle: www.dosb.de