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Oktober 2024

Sport und Verein

Mitgliedsbeiträge sind ein äußerst sensibles Thema. Sie stellen für die Mitglieder eine sofort nachvollziehbare Belastung dar – und wer gibt schon gerne Geld aus? Zumindest möchte man dann auf der anderen Seite etwas sparen. Darum ist es verständlich, dass Eure Mitglieder fragen, ob sie die Beiträge als Spende von der Steuer absetzen können. In diesem Beitrag beantworten wir die Frage, wann der Mitgliedsbeitrag als Spende angesehen und ob er er steuerlich genutzt werden kann. Ihr erfahrt hier

  • was als Mitgliedsbeitrag gilt,
  • wann es sich um eine Spende handelt und
  • warum das Finanzamt den Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht anerkennt

Was ist ein Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Obolus, den die Mitglieder Eures Vereins zahlen, um damit den Verein bei der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele zu unterstützen. Grundsätzlich kann ein Verein auch auf Beiträge verzichten. Allerdings gibt es dann so gut wie keine verlässliche Einnahmequelle, mit der Ihr kalkulieren könnt. Außerdem wird das Finanzamt hellhörig und könnte prüfen, ob Euer Verein nicht als gewinnorientiert eingestuft werden muss – und dadurch die Gemeinnützigkeit verliert.

Die Erhebung von Beiträgen muss in der Satzung verankert werden. Die Details können in einer Beitragsordnung zusammengefasst werden, auf die sich die Satzung bezieht. Das hat den Vorteil, dass bei Änderung der Beitragshöhe nicht jedes Mal die Satzung geändert werden muss.

Mitgliedsbeiträge können nach verschiedenen Kriterien gestaffelt werden. Beispielsweise nach dem Alter, nach dem Familienstand (Single, Paare, Familien) oder nach dem Vereinsstatus (z. B. aktives, passives oder Ehrenmitglied). Es kann auch geregelt werden, dass Mitglieder neben dem Beitrag pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden leisten müssen – wird die Leistung nicht erbracht, muss pro nicht geleistete Arbeitsstunde ein bestimmter Betrag zusätzlich zum Beitrag gezahlt werden.

Was ist eine Spende?

Für Juristen ist die Spende eine Schenkung nach §§ 516 ff. BGB. Spenden erhält Euer Verein von Gönnern, ohne dass der Verein dafür eine Gegenleistung erbringt. Der Spender erhält vom gemeinnützigen Verein eine Spendenquittung, die korrekt als Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird. Spendenbescheinigungen dürfen nur gemeinnützige Organisationen (wie Euer eingetragener Verein) für Spenden in den ideellen Bereich ausgestellt werden. Weil das Finanzamt die Spendenbescheinigungen gerne sehr genau prüft und Euer Verein für die Richtigkeit haftet, solltet Ihr dazu auch unseren Beitrag zum Thema Spendenbescheinigung lesen.

Man unterscheidet verschiedene Arten von Spenden, die wir hier der Vollständigkeit halber kurz vorstellen möchten. Man unterscheidet

  • Geldspenden
  • Sachspenden
  • Aufwandsspenden
  • Vergütungsspenden

Warum Mitgliedsbeiträge meist keine Spende darstellen

Wir haben im vorigen Kapitel erklärt, dass eine Spende nie an eine Gegenleistung gebunden sein darf. Nun ist es bei Mitgliedsbeiträgen ja so, dass Eure Mitglieder dadurch die Zugehörigkeit zu Eurem Verein erhalten. Dies ist mit einer Reihe von Rechten verbunden, die eine Gegenleistung darstellen. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht zulässig. Ihr dürft dann keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Eine Ausnahme stellen Verein dar, die als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind. Da die Anerkennung Ländersache ist, solltet Ihr im Zweifelsfall bei Eurem Vereinsamt nachfragen. Macht Euch aber keine zu großen Hoffnungen: Die Anerkennung als besonders förderungswürdiger Verein kommt selten vor.

Grundsätzlich könnt Ihr Mitgliedsbeiträge, die an „freizeitfördernde“ Vereine gezahlt werden, nicht als Spende anerkennen. Das Finanzamt zählt hierzu unter anderem Vereine zur Förderung

  • des Sports,
  • von kulturellen Betätigungen, z. B. Musik- und Gesangsvereine,
  • der Heimatpflege,
  • der Tier- oder Pflanzenzucht,
  • der Kleingärtnerei,
  • des traditionellen Brauchtums (z. B. Fasching / Karneval),
  • des Amateurfunks,
  • des Modellflugs,
  • des Hundesports oder
  • von Theatervereinen oder Laienspielgruppen.

Fazit: Mitgliedsbeiträge als Spende möglich?

Mitgliedsbeiträge sind in fast allen Fällen keine Spende, die Eure Mitglieder steuerlich absetzen könnten. Den Mitgliedern werden im Verein verschiedene Angebote gemacht – dem Beitrag steht also eine Leistung gegenüber. Mit dem Beitritt verpflichtet sich das Mitglied außerdem zur Zahlung eines Beitrags. Eine Spende muss aber freiwillig erfolgen und ihr darf keine Leistung gegenüberstehen. Darum wird ein Mitgliedsbeitrag nicht als Spende anerkannt. Eine Ausnahme gilt nur für Vereine, die von dem jeweiligen Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt wurden. Wenn Ihr Euch unsicher seid, fragt bei dem für Euch zuständigen Finanzamt nach. Aber wie gesagt: Die Chancen, dass Mitgliedbeiträge als Spende anerkannt werden, ist äußerst gering.

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Quelle: www.buhl.de