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April 2024

Landessportbünde

Der Landessportbund Hessen hat seine Richtlinien zur Personenförderung reformiert. Die Neuerungen gelten ab Januar 2024.

Bezuschussung der Beschäftigung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen

Unsere aktuellen Förderrichtlinien gelten bis zum 31.12.2023.
Diese können Sie hier einsehen: Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen
Ab dem 01.01.2024 gelten unsere neuen Förderrichtlinien:

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  1. Übungsleiter*innen
    Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der entgeltliche Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Übungsleiter*innen zur Durchführung von regelmäßigen Übungsstunden, die im Rahmen des Vereinsbetriebs den Mitgliedern des Vereins angeboten werden. An den Übungsstunden sollten 11 Personen teilnehmen, sofern die Sportart bzw. Disziplin dies zulässt.
    Nicht zuschussfähig ist unter anderem der Einsatz von Übungsleiter*innen bei Wettkämpfen, Einzeltraining, Material-Bearbeitung (Bau und Wartung) und Theorie.
  2. Vereinsmanager*innen
    Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Vereinsmanager*innen zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung in den Vereinen des lsb h.
    Der Zuschuss muss für den*die betreffende*n Vereinsmanager*in verwendet werden.
  3. Jugendleiter*innen
    Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Jugendleiter*innen in der allgemeinen Jugendarbeit und/oder in der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in den Mitgliedsvereinen des lsb h. Sie arbeiten in den Mitbestimmungsgremien (Jugendausschüssen) der Sportvereine und organisieren überfachliche Angebote in den Bereichen Freizeitpädagogik, Freizeitsport, Jugendpolitik, Jugendkultur und Jugendsozialarbeit.
    Der Zuschuss muss für den*die betreffende*n Jugendleiter*in verwendet werden.

Weitere Informationen zur Bezuschussung von Personen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.

Quelle: www.landessportbund-hessen.de