Rund 120 Teilnehmer*innen sorgten in Köln für einen intensiven Austausch: Bei einer von Landessportbund NRW gemeinsam mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe organisierten Fachtagung zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes diskutierten die Vertreter*innen von über 20 Bünden, 19 Fachverbänden sowie 30 Jugendämtern untereinander über die künftigen Herausforderungen und derzeitigen Unsicherheiten bei der Erstellung von Schutzkonzepten.
So stellte Jan Lamontain, Leiter des Referates „Kinderrechte, Kinderschutz, Prävention sexualisierte Gewalt“ im NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, zur Umsetzung in Bezug auf die Einhaltung der Kinderrechte und verbindliche Qualitätssicherung klar: „Eine Überforderung der Akteure in den Handlungsfeldern soll und muss zwingend vermieden werden.“ Weiterhin stand die Vorstellung gelungener Kooperationen zwischen Bünden und Jugendämtern auf dem Programm. Hierzu präsentierten der KSB Lippe und der KSB Coesfeld die Zusammenarbeit von Jugendamt und Sport als gelungenes Beispiel. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als ein entscheidendes Kriterium für einen umfassenden Schutz wurde in verschiedenen Workshops diskutiert.
Das Landeskinderschutzgesetz wird als Meilenstein im Kinder- und Jugendschutz gesehen – die Kritik richtet sich jedoch an die Landesregierung, ein Gesetz auf den Weg gebracht zu haben, ohne Konkretisierung und Kommunikation der Umsetzung, sodass große Unsicherheiten bei den Akteur*innen entstanden sind. Es herrscht nach wie vor Unklarheit darüber, wer in diesem Zusammenspiel welche Aufgaben erfüllen muss. Die Erfahrungen zeigen eine sehr unterschiedliche Umgangsweise der Jugendämter mit den Vereinen auf kommunaler Ebene. Der Sport, als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, ist auf die Unterstützung und Beratung durch den öffentlichen Träger (das Jugendamt) angewiesen, auch wenn es schwierig ist, aus Kapazitätsgründen alle zu beraten.
Der Sport selbst leistet bereits viele wertvolle Dinge: So umfassen die Maßnahmen des LSB unter anderem die Qualifizierung und den Einsatz von Referent*innen/ Berater*innen und Schulungen von Ansprechpersonen, die Verankerung des Themas in den Lizenzausbildungen, das vor einigen Jahren entwickelte Qualitätsbündnis mit insgesamt zehn Kriterien für einen wirksamen Schutz und Handlungssicherheit, den Aufbau des Fachkraft- und Koordinierungsstellensystems aus eigener Kraft oder auch die vielfältigen Informationen sowie Materialien auf der Homepage bezüglich des Qualitätsbündnisses und den allgemeinen Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen.
Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz mit dem Ziel verabschiedet, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes, sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dies sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.
Der Fachtag im Sport- und Olympiamuseum am 25.11.2023 wurde in Kooperation mit den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe, der Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz (AJS NRW), dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB NRW) und dem Landessportbund NRW e.V./ Sportjugend NRW – gefördert durch die Staatskanzlei NRW – durchgeführt.
Quelle: www.lsb.nrw