Kontinuierlich stark vertreten sind weiterhin die Sanierungen der Flutlichtanlagen. Auch für Dachsanierungen gab es zahlreiche Anträge, sowie für einige neue Lageräume/-Hallen. Hierbei wird auch die Eigenleistung von Mitgliedern bezuschusst. Jede durch Mitglieder geleistete Arbeitsstunde kann mit 10 Euro pro Stunde zur Abrechnung angesetzt werden.
Baumaßnahmen können mit bis zu 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal in Höhe des verfügbaren Guthabens des Vereins im Vereinsförderungsfonds bezuschusst werden. Die Zahl der Anträge auf Bezuschussung von Sport-/Zusatzgeräten war in diesem Quartal fast genauso hoch, wie die der Anträge auf Förderung von Baumaßnahmen. So erhalten 83 Vereine einen Zuschuss beim Kauf langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, dort wurde eine Gesamtsumme von etwa 160.700 Euro an Zuschüssen bewilligt. Sportgeräte können mit bis zu 50 Prozent – im Rahmen des Guthabens im Vereinsförderungsfonds – bei der Bezuschussung berücksichtigt werden. Auch die Anschaffung von Zusatzgeräten wird mit 10 Prozent bezuschusst, darunter fallen Geräte, die für den Einsatz von Sportgeräten notwendig sind.
Vereine, die eine Baumaßnahme oder eine Anschaffung planen, wenden sich für die Zusendung der erforderlichen Formulare direkt an Miriam Wollmann und Christiane Göckel, die bei allen Fragen rund um die Investitionszuschüsse behilflich sind.
Die Antragsstellung muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme bzw. Anschaffung der Sport-/Zusatzgeräte erfolgen, maßgeblich ist hierfür der Eingang des Antrags beim zuständigen Sportkreis.
Informationen zum Thema Investitionszuschüsse sowie die lsb h-Förderrichtlinien sind im Vereinsberaterportal zu finden.
Kontakt Sportförderung:
- Miriam Wollmann, Telefon 069 6789-290,
- Christiane Göckel, Telefon 069 6789-264,
- E-Mail: investitionszuschuss@lsbh.de
Quelle: www.sport-in-hessen.de