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April 2024

Sport-Informations-Dienst (SID)

Köln (SID) Der Wunsch einiger Bundesliga-Bosse nach Straffreiheit für die ausufernden Fanproteste der vergangenen Wochen ist derzeit nicht realistisch. Die Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist bereits aktiv, getreu den Regularien wurde als Folge jeder Spielunterbrechung automatisch ein Ermittlungsverfahren durch den Kontrollausschuss eingeleitet. Das bestätigte ein DFB-Sprecher dem SID.

Dem Prozedere folgend wurde jeder betroffene Verein schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. In der Vergangenheit richtete sich das Strafmaß zumeist nach der Länge der jeweiligen Unterbrechung. Nach jetzigem Stand der Dinge könnte nur eine politische Entscheidung der DFB-Spitze zu einer Straffreiheit führen.

Nach dem Erfolg der Fans im Kampf gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) hatten Sport-Geschäftsführer Christian Keller vom 1. FC Köln und Vorstandsboss Alexander Wehrle vom VfB Stuttgart für eben jene Straffreiheit plädiert.

„Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen“, sagte Keller dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Es habe sich in den vergangenen Wochen um eine „Ausnahmesituation für den gesamten deutschen Profifußball“ gehandelt, so Keller, „die nicht über den Strafzumessungsleitfaden abgedeckt ist“.

Ähnlich äußerte sich Wehrle. „Nach den letzten Wochen und der Entscheidung, die wir selbst getroffen haben – da jetzt zu kommen und jeden einzelnen Tennisball monetär zu bewerten, damit hätte ich ehrlicherweise auch ein Problem“, sagte der VfB-Boss bei Sky: „Das ist ein Thema, das wir dann mit dem DFB diskutieren müssen.“