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Oktober 2024

Landessportbünde

Aufgrund der Osterferien hatte das Präsidium des lsb h auf Vorschlag des Vizepräsidenten Dr. Frank Weller bereits im März die Anträge auf Investitionszuschüsse des IV. Quartals 2023 bewilligt. Kaum zwei Monate nach der ersten Bewilligung des Jahres dürfen sich diesmal 187 Vereine über Zuschüsse für Ihre Anschaffungen bzw. Maßnahmen freuen.

Knapp 293.000 Euro verteilen sich auf 77 Anträge zur Unterstützung von Baumaßnahmen. Hierbei wird auch die Eigenleistung von Mitgliedern bezuschusst. Jede durch Mitglieder geleistete Arbeitsstunde kann mit 10 Euro pro Stunde zur Abrechnung angesetzt werden. Baumaßnahmen können mit bis zu 25% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal in Höhe des verfügbaren Guthabens Ihres Vereins im Vereinsförderungsfonds bezuschusst werden.

Außerdem erhalten 110 Vereine einen Zuschuss beim Kauf langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, hier wurde eine Gesamtsumme von etwa 166.000 Euro an Zuschüssen bewilligt. Sportgeräte können mit bis zu 50 % – im Rahmen des Guthabens im Vereinsförderungsfonds – bei der Bezuschussung berücksichtigt werden. Auch die Anschaffung von Zusatzgeräten wird mit 10 % bezuschusst, darunter fallen Geräte, die für den Einsatz von Sportgeräten notwendig sind.

Sollte Ihr Verein eine Baumaßnahme oder eine Anschaffung planen, wenden Sie sich für die Zusendung der erforderlichen Formulare direkt an unsere Mitarbeiterinnen Miriam Wollmann und Christiane Göckel, die Ihnen auch bei allen Fragen rund um die Investitionszuschüsse gerne behilflich sind.

Die Antragsstellung muß grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme bzw. Anschaffung der Sport-/Zusatzgeräte erfolgen, maßgeblich ist hier der Eingang Ihres Antrags bei Ihrem zuständigen Sportkreis.
Informationen zum Thema Investitionszuschüsse sowie unsere Förderrichtlinien erhalten Sie im Vereinsberaterportal.

Weitere positive Veränderungen für unsere Vereine bahnen sich an, denn die Antragstellung soll in Zukunft online möglich werden. Der Plan ist, in der zweiten Jahreshälfte auf eine digitale Antragsstellung umzustellen.

Im Rahmen der Einführung unseres Online-Portals treten neue Richtlinien für Investitionszuschüsse in Kraft. Nicht nur der maximale Zuschussanspruch, sondern auch der Stundensatz für die Eigenleistung der Mitglieder wird sich dann erhöhen.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir unseren Vereinen, unseren Newsletter zu abonnieren, in dem wir über alle Neuigkeiten rund um die Digitalisierung informieren.

Hier werden wir auch Termine für digitale Schulungen und Info-Veranstaltungen bekannt geben, die wir kostenlos anbieten.

Die Anmeldung zum Newsletter finden Sie hier.

Kontakt Investitionszuschüsse:

Miriam Wollmann, Telefon 069 6789-290,
Christiane Göckel, Telefon 069 6789-264,
E-Mail: investitionszuschuss@lsbh.de