Köln (SID) Die deutschen Sportlerinnen und Sportler bei den Sommerspielen in Paris (26. Juli bis 11. August) genießen im Vergleich zu bisherigen Olympia-Ausgaben mehr Rechte bei der Vermarktung über die Sozialen Medien. Wie das Bundeskartellamt in einer Stellungnahme bekräftigte, „können deutsche Athletinnen und Athleten mit ihren Smartphones nun auch kurze Videos in den Olympischen Stätten und von der Eröffnungs- und Schlussfeier aufnehmen und diese in ihren Social-Media-Accounts verwenden, solange dies nicht zu Werbezwecken erfolgt“.
Dies gehe aus dem aktualisierten Leitfaden des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu Werbemöglichkeiten und -grenzen während der Olympischen Spiele hervor. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte bereits im Januar seine Richtlinien für Soziale und digitale Medien entsprechend angepasst, die entsprechenden Beiträge dürfen maximal zwei Minuten lang sein.
„Bei den diesjährigen Spielen in Paris wird die bereits 2019 durch unser Verfahren bewirkte Öffnung der Werberegeln für die Mitglieder des Team Deutschland und ihre Sponsoren gewährleistet“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Mundt führte an, dass die Athletinnen und Athleten zwar „die Leistungsträger der Olympischen Spiele“ seien, aber „von den sehr hohen Werbeeinnahmen des IOC durch offizielle Olympiasponsoren nicht direkt profitieren“.
Im Rahmen eines Kartellverwaltungsverfahrens wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen den DOSB und das IOC hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2019 eine Öffnung der stark beschränkten Werbemöglichkeiten aus der Anwendung der Regel 40 Nr. 3 der Olympischen Charta erwirkt.