Landessportbünde

Hamburger Sportbund beauftragt Rechtsgutachten zu Photovoltaik

Mai 2024

Seit mehr als vier Jahren ist die Frage ungeklärt, ob Hamburgs Sportvereine, die städtische Sportrahmenvertragsflächen nutzen, dort eine Photovoltaikanlage errichten und betreiben dürfen.

Das Problem liegt darin begründet, dass der nicht vom Verein verbrauchte Strom ins Netz eingespeist wird und dann den Vereinen eine minimale Vergütung je kWh zusteht.

Die Hamburger Sportbehörde sieht hier eine EU-Beihilfeproblematik, so dass es keine flächendeckende Lösung in Hamburg für diesen Sachverhalt gibt und Bezirke und Sportvereine mit der Lösung dieser Fragestellung auf städtischen Flächen bisher allein gelassen werden.

Nachdem sich keine für den Sport zufriedenstellende Lösung abzeichnete, hat der HSB vor diesem Hintergrund nun entschieden, den Sachverhalt durch die Kanzlei GvW Graf von Westphalen | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB prüfen zu lassen. Das Ergebnis finden Sie in der Gutachterlichen Stellungnahme zur Beihilfenrechtskonformität der Stromproduktion auf Sportrahmenvertragsflächen.

Ergebnis des Gutachtens in Kürze:

Wir setzen nun darauf, dass dieses Gutachten dazu beiträgt diesen Sachverhalt endlich im Sinne der Sportvereine und –verbände zu lösen.

Quelle: www.hamburger-sportbund.de