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Dezember 2024

Landessportbünde

Der Sportversicherungsvertrag – oft von gehört, doch sind meine Vereinsaktivitäten und Feste tatsächlich hierüber versichert? Sind Vereinsfeste versichert? Was passiert, wenn jemand während des Vereinsfestes zu Schaden kommt?

Sei es durch einen Unfall oder z.B. durch den Verkauf von verdorbenen Lebensmitteln? Ist der Verein bzw. der Vorstand in solchen Fällen haftbar zu machen? Wie hilft die Sportversicherung in diesen Fällen? Was muss ich im Vorfeld meiner Veranstaltungen beachten? Muss ich die Vereinsfeste bei der Sportversicherung anmelden? Wie melde ich einen möglichen Schaden bei der Sportversicherung?

All diese Fragen werden immer wieder gestellt und wir möchten Ihnen mit einem Impulsvortrag dabei helfen, Ihre Fragen zu dem Thema zu klären, damit auch Ihre Vereinsveranstaltungen sicher und erfolgreich verlaufen werden und Sie im Schadensfall nicht unnötig auf Kosten sitzen bleiben.  Seien Sie dabei und erfahren auch Sie anhand von vielen Praxisfällen, welche Leistungen im Sportversicherungsvertrag enthalten sind.

  • Termin: Montag, 08. Juli 2024
    Zeit: 18:00 – 19:30 Uhr
    Ort: Online über Teams
    Referent: Jost Schäfer, Büroleiter ARAG Versicherungsbüro beim Landessportverband für das Saarland

Anmeldung per E-Mail an:   

Quelle: www.lsvs.de