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August 2024

Sport und Verein

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Die Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Wenn Euer Verein im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, müsst Ihr Euch mit diesem Thema befassen. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen für solche Vereine verpflichtend. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen für Euch zusammengestellt.

Solltet Ihr offene Fragen rund um das Thema E-Rechnungen für Vereine haben, schreibt uns diese gerne in die Kommentarbox unterhalb des Beitrags, wir beantworten diese so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen! ❤️


Das Thema E-Rechnungen ist sehr umfassend. Schaut Euch gerne die häufig gestellten Fragen an, um kurze und informative Antworten auf Eure Fragen zu erhalten.