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Dezember 2024

Landessportbünde

Mit dem neuen Förderprogramm Sportklima 2.0 wollen wir unsere Mitgliedsorganisationen bei den anstehenden Umbaumaßnahmen vereinseigener Sportinfrastruktur hin zu mehr Treibhausgasneutralität und Klimaanpassung massiv unterstützen.

Es winken Zuschüsse von 80% für Energieberichte und 50% für investive Maßnahmen!

Förderfähig sind neben der Erstellung von Energieberichten energie- und ressourcenschonende Investitionen sowie vorbeugende Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung.

Voraussetzung für die investiven Maßnahmen ist die Vorlage eines Energieberichtes, der den Bedarf der Maßnahme erkennt. Förderfähige investive Maßnahmen sind dabei z.B.:

  • CO2-sparende Maßnahmen wie
    o Technische Maßnahmen an der Gebäudetechnik (u.a. Heizung, Lüftung, Pumpen)
    o Verbesserung an der wärmedämmenden Hülle (u.a. Fassaden, Böden, Decken, Dächern, Fenster, Türen)
    o Umbau von konventioneller Beleuchtung zu light-emitting diode (LED)
    o Intelligente Licht- oder Heizungssteuerung
    o Digitalisierungsmaßnahmen zur besseren Kontrolle der Verbräuche (Einbau zusätzlicher Zähler, Smartmeter, Monitoringsysteme)
  • Eigenstromerzeugung (u.a. PV-Anlagen, Windenergieanlagen, Stromspeicher)
  • Maßnahmen zum Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien (u.a. Anschluss an das Hamburger Fernwärmenetz, Einbau von Wärmepumpen mit zugehörigem Heizungsumbau, Geo- oder Solarthermie)
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung (u.a. Sommerlicher Wärmeschutz, Schutz vor Rückstau von Oberflächenwasser, Abdichtung von Kellerwänden, Gründächer, Fassadenbegrünung, Neubepflanzung mit klima- und standortangepassten Pflanzenarten, Hangbepflanzungen zur Stabilisierung bei Starkregen, Entsiegelungsmaßnahmen)
  • Weitere Maßnahmen sind nach Prüfung durch den HSB ggf. förderfähig, sofern Sie zum Ziel der Dekarbonisierung (Treibhausgasneutralität) oder dem Schutz vor Klimafolgen beitragen.

Dafür stehen für 2024 Mittel in Höhe von 500.000 € für investive Maßnahmen und 60.000 € für Energieberichte zur Verfügung. Anträge sind ab dem 17. September 2024 über das Mitgliederportal digital beim HSB einzureichen. Aufgrund der begrenzen Verfügbarkeit der Mittel gilt das „First come – First served“-Prinzip.

Wir danken der Freien und Hansestadt Hamburg für die Bereitstellung der Mittel aus dem Hamburger Klimaplan und hoffen, das Programm auch in den Folgejahren fortführen zu können.

Bei Fragen zum Programm gerne ab 17. Septemberan Olaf Schultchen vom Referat Sportinfrastruktur wenden (o.schultchen@hamburger-sportbund.de oder Telefon: 040-41908-266).

Für allgemeine Fragen steht bis dahin auch gerne die Referatsleitung Tina Hartz zur Verfügung (t.hartz@hamburger-sportbund.de oder Telefon: 040-41908-263).

Quelle: www.hamburger-sportbund.de