Das Modell „Sport-nach‑1″ wird jetzt noch stärker gefördert, die Vereine werden weiter gestärkt.
Kultusministerin Anna Stolz hat die wichtige Rolle von Sport und Bewegung an Bayerns Schulen betont und gleichzeitig angekündigt, das Kooperationsmodell „Sport-nach‑1 in Schule und Verein“ für das Schuljahr 2024/2025 weiter zu stärken. So wird die Pauschale zur Förderung der Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) an die Höhe der Übungsleiterpauschale angeglichen: In der Kategorie I (35–38 Schuljahresstunden) erhalten die Vereine künftig 130 Euro pro Jahr, in der Kategorie II (70–76 Schuljahresstunden) sind es 260 Euro. Die Stärkung des Sport-nach-1-Modells beinhaltet auch weiterhin die Verdoppelung der SAG-Pauschale für SAGs im Schwimmen und Rettungsschwimmen an Grundschulen.
BLSV und BSJ begrüßen die Anpassung
„Mit der erneuten Angleichung der SAG-Pauschale an die Übungsleiterpauschale setzt das Kultusministerium einen wichtigen Impuls für die weitere Attraktivität des Sport-nach-1-Modells“, erklärt BLSV-Präsident Jörg Ammon. Sowohl Bayerische Landes-Sportverband wie auch die Bayerische Sportjugend (BSJ) begrüßen die Maßnahme als wichtigen Schritt, um das „Sport-nach‑1“-Modell weiter zu stärken.
Aktuell gibt es in Bayern im Rahmen von Sport-nach‑1 über 3.300 Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen, die den Schülerinnen und Schülern vielfältige Sportmöglichkeiten bieten. Weitere Informationen zum „Sport-nach‑1“-Modell gibt es unter: www.sport nach1 .de.
Quelle: www.blsv.de