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Februar 2025

Sport und Verein

Frankfurt/Main (AFP) – Nach einem Sturz über eine gut sichtbare sogenannte Slackline in einem Fitnessstudio besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in einem am 23. August 2023 veröffentlichten Urteil. Es wies damit eine Forderung einer Kundin über knapp zwölftausend Euro ab. Der Betreiber habe keine Sicherungspflichten verletzt. (Az. 16 U 162/20)

Nach Gerichtsangaben war die Klägerin über die in 50 Zentimeter Höhe über den Boden gespannte signalrote Slackline gestürzt, die in einem speziellen sogenannten Freestylebereich ihres Studios für Balanceübungen gespannt war.

Die damals 74-Jährige zog sich Beinbrüche zu. Nach Überzeugung des Gerichts hätte sie den Unfall allerdings „mit der gebotenen Aufmerksamkeit“ verhindern können.

Kundin scheitert vor Frankfurter OLG – Richter sehen Schuld bei Klägerin

Demnach war der Frau die Existenz der Slackline bereits von ihren früheren Besuchen in diesem Bereich bekannt. Die Leine habe sich zudem farblich sehr deutlich vom Boden abgezeichnet.

Zu beachten sei darüber hinaus, dass die Leine in einem eigens ausgewiesenen Trainingsbereich zu finden sei. Menschen, die sich dort bewegten, müssten daher stets mit Geräten und anderen Trainierenden rechnen.

Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung, die das Landgericht Frankfurt bereits als Vorinstanz gefällt hatte. Rechtskräftig ist diese allerdings noch nicht. Zwar ließen die Richter die Revision nicht zu, dagegen kann aber noch eine Beschwerde eingelegt werden.