Sport und Verein

KI – Was bedeutet die neue EU-KI-Verordnung für Verein und Ehrenamt

Mai 2025

Seit dem 1. August 2024 ist die sog. EU-KI-Verordnung (KI-VO 2024/1689) in Kraft. Diese bringt auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen neue Anforderungen mit sich. Ziel der Verordnung ist es, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der EU einheitlich zu regeln, Risiken zu minimieren und Grundrechte zu schützen. Auch wenn viele Vereine keine komplexen KI-Systeme entwickeln, nutzen sie zunehmend KI-Tools wie Chatbots, automatische Übersetzungsdienste oder Bildbearbeitungsprogramme. Daher ist es wichtig, die Auswirkungen der KI-VO auf die Vereinsarbeit zu verstehen.

Was regelt die KI-Verordnung?

Die KI-VO verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterteilt KI-Systeme in vier Risikokategorien:

Quelle: AFP / Josep Lago

Auswirkungen auf Vereine

Für viele Vereine sind insbesondere die Kategorien „begrenztes“ und „minimales“ Risiko relevant. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

Praxisbeispiel: KI in der Vereinskommunikation

Ein Sportverein setzt eine KI-Anwendung ein, um automatisch E-Mails an seine Mitglieder zu versenden – etwa zur Ankündigung von Veranstaltungen. In einem solchen Fall sollte der Verein darauf achten, dass die Mitglieder darüber informiert werden, dass die Nachrichten mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Zudem sollten die Inhalte regelmäßig auf Fehler oder unpassende Formulierungen überprüft und die dabei genutzten Daten datenschutzkonform verarbeitet werden.

Unterstützung durch ENGEL.LAW

Die Kanzlei ENGEL.LAW bietet umfassende Beratung für Vereine und gemeinnützige Organisationen im Bereich des Vereinsrechts an. Neben der schwerpunktmäßigen Expertise im Medienrecht, Sportrecht und gewerblichem Rechtsschutz unterstützt ENGEL.LAW auch in angrenzenden Rechtsgebieten, z.B. der rechtssicheren Implementierung von KI-Systemen und der Anpassung von Satzungen an die neuen Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.engel.law.