Sport und Verein

Weniger Bürokratie, mehr Ehrenamt in Vereinen – Die Eintragungspraxis vor der Wende ?!

Juli 2025

Die 96. Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat auf ihrer Sitzung Ende Juni einen bemerkenswerten Beschluss gefasst. Dieser könnte das Vereinsrecht grundlegend verändern. Worum es geht? Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und dem Saarland soll die Bundesjustizministerin prüfen, ob gesetzgeberische Änderungen notwendig sind, um Registereintragungen von Vereinen zu erleichtern und praxistauglicher zu gestalten.

Im Fokus: der Umgang der Registergerichte mit Gründungen, Satzungsänderungen und Vorstandswechseln.

Das Problem: Ehrenamt trifft Formalismus

Ein Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Dieses Engagement scheitert oft nicht an fehlendem Willen der handelnden Personen, sondern leider an bürokratischen Hürden. Vereinsgründer, ehrenamtliche Vorstände und Notare berichten seit Jahren über überzogene Anforderungen der Registergerichte. Formfehler bei Protokollen, Nachforderungen von Einladungen oder übergenaue Auslegungen führen regelmäßig zu teils monatelangen Verzögerungen bei der Eintragung. Die Justizministerkonferenz greift damit nun ein Problem auf, das nicht nur ärgerlich ist, sondern in Zeiten schwindender Ehrenamtsbereitschaft existenzielle Relevanz hat.

Der Vorschlag: Vertrauen statt Misstrauen

Zentraler Gedanke des JuMiKo-Beschlusses: Die Registergerichte sollen künftig die formelle Rechtmäßigkeit eingereichter Vereinsbeschlüsse grundsätzlich unterstellen. Das heißt, die beantragten Inhalte werden eingetragen, solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen. Damit würde klargestellt, dass Registergerichte keine allumfassende Richtigkeitskontrolle ausüben (müssen), sondern sich auf klare gesetzliche Prüfaufträge beschränken sollen.

Diese Idee ist nicht neu: Bereits vor einiger Zeit hat Prof. Dr. Lars Leuschner in einem empirisch fundierten Beitrag (in der Neuen Juristischen Wochenschrift NJW 2024, 2228) gefordert, die Prüfungskompetenz der Vereinsregister enger zu fassen. Seine Umfrage unter über 1.600 Notarinnen und Notaren offenbarte ein diffuses Bild: Während rund 45 % die Prüfung als angemessen bewerten, beklagen 49 % eine übertriebene Förmelei der Registergerichte. Vor allem bei Satzungsänderungen und Gründungen kommt es laut der Umfrage regelmäßig zu unnötigen Hindernissen und langen Verfahren.

Ein Schritt weiter gedacht

Die JuMiKo-Initiative ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie setzt genau dort an, wo Ehrenamt auf überlastete Justiz trifft.

Inzwischen wird sogar diskutiert, noch weiterzugehen: Denkbar wäre, auf die Vorlage von Mitgliederversammlungsprotokollen vollständig zu verzichten. Eintragungen würden damit standardisiert, das Verfahren massiv entlastet. Einzelfälle könnten bei Streit durch eine gerichtliche Klärung aufgefangen werden.

Ein solches Modell würde die Rechtsordnung stärker in Richtung Vertrauensprinzip verschieben – nichts weniger als ein Paradigmenwechsel. Die Reformüberlegungen stehen exemplarisch für eine nötige Zeitenwende im Vereinsrecht: Weg von Detailverliebtheit, hin zu praktischer Unterstützung des Ehrenamts!

Fazit

Der Impuls der Justizministerkonferenz ist richtig und überfällig. Die Eintragungsprozesse für Vereine dürfen nicht länger ein juristisches Minenfeld sein, sondern müssen sich an den Bedürfnissen der ehrenamtlich Tätigen orientieren. Satzungstreue und Rechtsklarheit sind wichtig – aber nicht um den Preis lähmender Formalismen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesjustizministerin die Prüfung nicht nur aufnimmt, sondern zum Ausgangspunkt einer echten Reform macht.

Die Kanzlei Engel.Law berät regelmäßig zu vereinsrechtlichen Registerverfahren – und unterstützt darüber hinaus auch in den Bereichen Presse- und Medienrecht, Sportrecht sowie gewerblichem Rechtsschutz. Mehr unter: www.engel.law.