Landessportbünde

Sportbund Rheinland: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten” eröffnet neue Chancen für Vereine

Oktober 2025

Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)” unterstützt der Deutsche Bundestag die Modernisierung und energetische Sanierung von Sportanlagen in ganz Deutschland. Dafür stehen im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) 333 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung.

Gefördert werden umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen sowie vereinseigenen Sportstätten von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung – darunter Sporthallen, Sportplätze, Freibäder, Tennisanlagen und weitere Sportfreianlagen.

Auch vereinseigene Sportstätten sind förderfähig

Quelle: Sportbund Rheinland

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den förderfähigen Gesamtausgaben. Kommunen in Haushaltsnotlage können sogar eine Förderung von bis zu 75 Prozent erhalten. Die Fördersumme muss dabei mindestens 250.000 Euro betragen, kann aber bis zu 8 Millionen Euro umfassen. Der Eigenanteil der Kommunen liegt demnach zwischen 25 und 55 Prozent der Gesamtkosten.

„Das Programm bietet eine große Chance für unsere Sportvereine“, betont Monika Sauer, Präsidentin des Sportbundes Rheinland. „Auch wenn die Anträge ausschließlich von den Kommunen gestellt werden können, sind vereinseigene Anlagen ausdrücklich förderfähig, sofern die Kommune als Antragstellerin auftritt. Wir empfehlen daher allen Vereinen, frühzeitig das Gespräch mit ihrer Kommune zu suchen.“

Eine Kumulation der Förderung mit Landesmitteln oder Programmen anderer öffentlicher Fördergeber ist grundsätzlich möglich. Eine Doppelförderung mit weiteren Bundesmitteln ist hingegen ausgeschlossen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 über das digitale Förderportal des Bundes einreichen, das am 10. November 2025 freigeschaltet wird. Über die eingereichten Projektskizzen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2026.

Ab dem 3. November 2025 richtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Telefon-Hotline für Fragen zum Programm ein. Zudem stehen auf der Website des BBSR ausführliche FAQs und weiterführende Informationen bereit. Der Link ist auch über die Homepage des Sportbundes Rheinland zu finden.

Ansprechpartner: Dominik Stuntz – Dominik.Stuntz@Sportbund-Rheinland.de

Quelle: www.Sportbund-Rheinland.de