Sport und Verein

Ehemaliger Eishockey-Spieler nimmt Klage nach Foul-Spiel zurück – Welche Grundsätze gelten für die Haftung im Sport?

Dezember 2025

Der ehemalige Eishockey-Spieler Mike Glemser hat seine Klage gegen einen Gegenspieler zurückgenommen. Dennoch lohnt sich der Fall, um einen Blick auf die Voraussetzungen der Haftung im Sport – insbesondere im Kontaktsport – zu werfen.

Hintergrund

Bei einem Spiel der Eishockey-Oberliga Süd wurde Mike Glemser von einem Gegenspieler gefoult und stürzte mit dem Kopf voraus in die Bande. Er brach sich zwei Halswirbel und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt. Von dem Spieler, der das Foul verursachte, forderte er ein Schmerzensgeld in Höhe von € 600.000 sowie die Feststellung, dass der Gegenspieler für eventuelle Folgeschäden haftet.

Ob es im Zuge der Klagerücknahme eine außergerichtliche Einigung gab, ist nicht bekannt.

Grundsätze der Haftung

Voraussetzung für eine Haftung ist, dass ein Rechtsgut (z.B. Leben, Gesundheit, Eigentum) durch eine rechtswidrige Handlung verletzt wurde. Zudem muss der Schädiger schuldhaft, d.h.  vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.

Quelle: AFP / Kenneth Richmond

Haftung für Schäden im Sport

Bei der Haftung für Schäden im Bereich des Sports gelten einige Besonderheiten. So handelt es sich bei Eishockey, ähnlich wie bei Fußball oder Handball, um Kontaktsportarten. Diese verfügen über ein festes Regelwerk, das auch für Fehlverhalten spezifische Strafen vorsieht.

Daher wissen alle Spieler, dass es zu geringfügigen Regelverstößen und zu Verletzungen kommen kann. Durch die Teilnahme an Wettkämpfen liegt eine sogenannte rechtfertigende Einwilligung vor. Eine solche schließt eine zivilrechtliche (d.h. über reine sportrechtliche Sanktionen hinausgehende) Haftung jedenfalls für Verletzungen aufgrund von „üblichen“ Regelverstößen aus.

Liegt dagegen ein besonders grobes, unsportliches Foul vor, das einen schweren Regelverstoß darstellt und über das üblicherweise erwartbare hinausgeht, kommt ergänzend zu den Sanktionen nach den Wettbewerbsregeln auch eine zivilrechtliche Haftung in Frage.

Dabei sind jedoch auch die Anforderungen an das für eine Haftung erforderliche Verschulden erhöht. Denn bei Kontaktsportarten müssen oft in Sekundenbruchteilen Entscheidungen im Kampf um das Spielgerät getroffen werden.

Schuldhaft handelt daher nur derjenige, der die Möglichkeit einer Verletzung erkennt und diese zumindest billigend in Kauf nimmt. Oder wenn ein Spieler seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerwiegender Weise verletzt, d.h. wenn er leichtsinnig, besonders unvorsichtig oder verantwortungslos handelt, obwohl die Gefahr einer Verletzung erkennbar war.

Zusammenfassung

Gegenüber dem „normalen Alltagsleben“ sind die Voraussetzungen für eine Haftung für erlittene Schäden bei Kontaktsportarten erhöht. Ein Anspruch auf Schadensersatz wird regelmäßig nur bei besonders schweren Verstößen gewährt, mit denen Sportler nicht üblicherweise rechnen müssen.

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