Sport und Verein

„Mit den besten Teams der Bundesliga“? – Gericht untersagt Streaming-Anbieter Werbung

Dezember 2025

Ein bekannter Streaming-Anbieter darf die von ihm übertragenen Sonntagsspiele der Fußball-Bundesliga nicht mit der Aussage „Mit den besten Teams der Bundesliga“ bewerben, wenn er tatsächlich nur über ein eingeschränktes Rechte-Paket verfügt. Das hat das OLG München auf Antrag eines Konkurrenten entschieden (Beschluss vom 18.08.2025, Az.: 29 W 202/25 e).

Hintergrund

Einer der größten deutschen Sport-Streaming-Anbieter hatte die angebotenen Spiele mit folgendem Slogan beworben:

„Die Bundesliga-Sonntage bleiben bei … :

Mehr Live-Spiele am Sonntag –79 Spiele pro Saison mit den besten Teams der Bundesliga.“

Daran störte sich ein Konkurrent, der ebenfalls kostenpflichtige Sportübertragungen anbietet und zog vor Gericht. Nachdem er in der 1. Instanz noch unterlegen war, gab ihm das OLG München schließlich Recht.

Entscheidung des OLG München

Das Gericht sah in der Aussage eine irreführende geschäftliche Handlung und untersagte die Werbung. 

Für die Bewertung, ob eine Werbeaussage irreführend ist oder nicht, ist die Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers maßgeblich. Nach Ansicht des Gerichts erwartet dieser bei einer solchen Werbeaussage, dass bei den übertragenen Partien regelmäßig die bekanntesten und erfolgreichsten Teams der Bundesliga zu sehen sind.

Tatsächlich hat der Anbieter nur begrenzt Einfluss auf die Auswahl der übertragenen Begegnungen. Denn tatsächlich hat ein anderer Rechteinhaber vorab die Möglichkeit, sich Spitzenspiele auszusuchen und auf seine bevorzugten Wochentage zu legen. 

Der Anbieter kann daher nicht sicherstellen, dass an Sonntagen genauso oft Top-Spiele stattfinden werden, wie an anderen Wochentagen. Aufgrund der Werbeaussage haben Verbraucher, jedoch die Erwartung, dass genau dies der Fall ist. Objektiv betrachtet, kann der Streaming-Anbieter diese Erwartungen also nicht erfüllen. Nach Ansicht des OLG München ist die Werbung damit geeignet, die Verbraucher zu täuschen.

Quelle: AFP / Ronny Hartmann

Folgen für die (Sport-) Werbung

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Erwartungen, die sie mit Werbeaussagen bei (potenziellen) Kunden wecken, erfüllen können. Auch bei vermeintlich harmlosen und werbetypischen Aussagen wie „mit den besten Teams“ ist Vorsicht geboten, da sie gerichtlich überprüft werden können.

Rechtssicherheit mit ENGEL.LAW

Die Kanzlei ENGEL.LAW berät Vereine, Verbände und Kapitalgesellschaften zu vereins- und sportrechtlichen Fragen sowie auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes (IP) und im gesamten Medienrecht.

Mehr unter www.engel.law