Das Pariser Arbeitsgericht hat am 16.12.2025 den Fußballclub Paris St. Germain verurteilt, an seinen ehemaligen Spieler Kylian Mbappé 61 Millionen Euro an entgangenen Gehältern und Prämien zu bezahlen. Damit wurde ein über eineinhalb Jahre geführter Streit zwischen den Parteien vorerst beendet.
Ob eine der Parteien Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
Hintergrund
Auslöser des Rechtsstreits war der Wechsel Mbappés von Paris St. Germain zu Real Madrid im Sommer 2024. Die Zeit danach war von gegenseitigen Vorwürfen geprägt. So berief sich PSG auf eine mündliche Vereinbarung, nach der keine Zahlungen mehr hätten geleistet werden müssen.
Mbappé dagegen betrachtete eine solche Vereinbarung als hinfällig, da nach Bekanntwerden des Wechsels seine Spielanteile erheblich reduziert worden seien. Außerdem erstattete Mbappé Anzeige wegen versuchter Erpressung von Unterschriften und Mobbing gegen seinen ehemaligen Verein. Diese hat er zwischenzeitlich jedoch wieder zurückgenommen.

Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren schließlich ausstehende Gehälter (für die Monate Juni, Juli und August 2024), das letzte Drittel einer Prämie für eine vorherige Vertragsverlängerung sowie ein „ethischer“ Bonus für die letzten Vertragsmonate. In diesen Punkten gab das Gericht Mbappé schließlich Recht und verurteilte PSG zur Zahlung von 61 Millionen Euro.
Nicht zugesprochen hat das Gericht weitere Forderungen, die die Parteien geltend gemacht hatten. So hatte Mbappé weitere 200 Millionen Euro verlangt, u.a. für nach seiner Ansicht bestehende Ansprüche aufgrund der ungerechtfertigten Entlassung, für eine Unterzeichnungsprämie mit Urlaubsgeld sowie eine Summe für angeblich illegale Beschäftigung.
Paris St. Germain konnte mit geltend gemachten Gegenforderungen ebenfalls nicht durchdringen: Diese hatten einen Umfang von angeblich 300 Millionen Euro für ein Transferangebot des saudi-arabischen Clubs Al-Hilal aus dem Jahr 2023. Dieser Transfer war an der fehlenden Zustimmung Mbappés gescheitert.
Fazit
Letztlich bestätigt die Entscheidung altbekannte Grundsätze: Beide Seiten müssen sich an geschlossene Verträge halten und diese erfüllen („pacta sunt servanda“). Das gilt selbst dann, wenn das baldige Ende des Vertragsverhältnisses aufgrund einer Kündigung bereits feststeht.
Rechtssicherheit mit ENGEL.LAW
Die Kanzlei ENGEL.LAW berät Vereine, Verbände, Persönlichkeiten und juristische Personen zu sämtlichen vereins- und sportrechtlichen Fragen sowie auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes (IP) und im gesamten Medienrecht.
Mehr unter www.engel.law