Sport und Verein

Wettbewerbsrechtliche Aufklärungspflichten im Online-Ticket-Zweitmarkt

April 2026

Anmerkungen zum Urteil des LG Hamburg vom 2. Januar 2026 (Az. 415 HKO 73/24)

Hintergrund der Entscheidung

Das Landgericht Hamburg konkretisierte die Anforderungen an gewerbliche Ticket-Zweitmarkt-Plattformen. Der FC St. Pauli wandte sich gegen ein Portal, das Eintrittskarten für Heimspiele anbot, ohne die potenziellen Käufer über die Restriktionen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) aufzuklären. Diese sehen bei einem nicht autorisierten Weiterverkauf regelmäßig die Sperrung des Tickets vor.

Quelle: AFP / Sascha Schuermann

Zentrale Urteilsgründe

Das Gericht stufte das Verhalten der Plattform als wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen ein (§ 5a UWG):

  1. Verbrauchererwartung: Ein Käufer geht davon aus, dass ein erworbenes Ticket zum Stadionzutritt berechtigt. Wird dieser Eindruck erweckt, obwohl die Übertragung des Besuchsrechts aufgrund der ATGB unwirksam ist, liegt eine wesentliche Informationsvorenthaltung vor.
  2. Hinweispflicht: Plattformbetreiber müssen „klar und hervorgehoben“ darauf hinweisen, dass die Karten möglicherweise kein Zutrittsrecht vermitteln. Ein versteckter Hinweis in den AGB der Plattform genügt nicht.
  3. Schutzwürdigkeit des Veranstalters: Das Gericht erkannte das Interesse des Vereins an einem sozialverträglichen Preisgefüge und der Stadionsicherheit als rechtlich geschützt an.

Differenzierung: Profi- vs. Amateursport

Empfehlungen für das Management

Andreas Hecker, LL.M. oec., berät als Anwalt insbesondere in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht sowie Sport- und Vereinsrecht. Zu seinen Mandanten gehören Verbände, Vereine und Unternehmen aus dem Sport sowie aus anderen Branchen. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Sportrecht an der IST-Hochschule, Düsseldorf, im Studiengang Sportmanagement.

Rechtsanwalt und Partner bei Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf

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