Wettbewerbsrechtliche Aufklärungspflichten im Online-Ticket-Zweitmarkt
April 2026
Anmerkungen zum Urteil des LG Hamburg vom 2. Januar 2026 (Az. 415 HKO 73/24)
Hintergrund der Entscheidung
Das Landgericht Hamburg konkretisierte die Anforderungen an gewerbliche Ticket-Zweitmarkt-Plattformen. Der FC St. Pauli wandte sich gegen ein Portal, das Eintrittskarten für Heimspiele anbot, ohne die potenziellen Käufer über die Restriktionen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) aufzuklären. Diese sehen bei einem nicht autorisierten Weiterverkauf regelmäßig die Sperrung des Tickets vor.
Quelle: AFP / Sascha Schuermann
Zentrale Urteilsgründe
Das Gericht stufte das Verhalten der Plattform als wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen ein (§ 5a UWG):
Verbrauchererwartung: Ein Käufer geht davon aus, dass ein erworbenes Ticket zum Stadionzutritt berechtigt. Wird dieser Eindruck erweckt, obwohl die Übertragung des Besuchsrechts aufgrund der ATGB unwirksam ist, liegt eine wesentliche Informationsvorenthaltung vor.
Hinweispflicht: Plattformbetreiber müssen „klar und hervorgehoben“ darauf hinweisen, dass die Karten möglicherweise kein Zutrittsrecht vermitteln. Ein versteckter Hinweis in den AGB der Plattform genügt nicht.
Schutzwürdigkeit des Veranstalters: Das Gericht erkannte das Interesse des Vereins an einem sozialverträglichen Preisgefüge und der Stadionsicherheit als rechtlich geschützt an.
Differenzierung: Profi- vs. Amateursport
Profisport (Bundesligen): Hier ist die Durchsetzung der ATGB aufgrund der hohen Nachfrage und der Sicherheitsrelevanz (Fantrennung) existenziell. Das Urteil stärkt die Position der Vereine, den Graumarkt juristisch zu bekämpfen.
Amateursport: Auch für kleinere Vereine ist das Urteil relevant, sofern sie personalisierte Tickets oder Weiterverkaufsverbote nutzen. Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben: Je weniger „Exklusivität“ und Sicherheitsrisiko besteht, desto schwieriger wird die Begründung von weitreichenden Verkaufsverboten vor Gericht.
Empfehlungen für das Management
ATGB-Optimierung: Stellen Sie sicher, dass Ihre ATGB klare Klauseln zum Weiterverkaufsverbot über nicht autorisierte Dritte enthalten. Diese müssen transparent formuliert sein, um der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB standzuhalten.
Durchsetzungsstrategie: Vereine sollten die Angebote auf einschlägigen Portalen regelmäßig screenen. Fehlen die geforderten Hinweise, ist eine Abmahnung der Plattformbetreiber ein effektives Mittel.
Kommunikation zum Fan: Informieren Sie Ihre Mitglieder aktiv über dieses Urteil. Die Warnung, dass Tickets von Drittanbietern entwertet werden können, schützt den Fan und stärkt das Vertrauen in die offiziellen Vertriebskanäle.
Andreas Hecker,LL.M. oec., berät als Anwalt insbesondere in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht sowie Sport- und Vereinsrecht. Zu seinen Mandanten gehören Verbände, Vereine und Unternehmen aus dem Sport sowie aus anderen Branchen. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Sportrecht an der IST-Hochschule, Düsseldorf, im Studiengang Sportmanagement.
Rechtsanwalt und Partner bei Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf