Sport und Verein

Knieverletzung beim Basketball auf Kreuzfahrt bei Schiffsarzt kein Arbeitsunfall

Juli 2026

Hannover (AFP) Ein Schiffsarzt eines Kreuzfahrtschiffs ist mit dem Versuch gescheitert, eine bei einem Basketballturnier an Bord erlittene Knieverletzung als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Das Sozialgericht Hannover wertete in einem Anfang Juni veröffentlichten Urteil den Unfall als dem allgemeinen Lebensrisiko zurechenbar. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft.

Der Schiffsarzt hatte sich im Endspiel des für Crewmitglieder veranstalteten Turniers verletzt. In seiner Klage machte er geltend, der Arbeitgeber habe das Turnier organisiert, womit es als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung versichert gewesen sei. Als Schiffsarzt habe er sich außerdem auch in seiner Freizeit in ständiger Bereitschaft befunden.

Das Sozialgericht entschied dagegen, das Turnier habe nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Schiffsarzt gestanden. So hätten von rund 1000 Crewmitgliedern auch nur etwa 100 teilgenommen. Für den Schiffsarzt habe weder objektiv noch subjektiv eine Teilnahmepflicht bestanden.