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Dezember 2024

ARAG

Es war wieder soweit. Mit dem sogenannten „Frühlingserwachen“ stand einer der Höhepunkte im Vereinsleben des Turn- und Sport-Clubs Blau-Weiß im Süden Deutschlands 2017 auf dem Plan. Wie auch viele Jahre zuvor sollte das große Vereinsfest im März stattfinden.

Ein willkommener Anlass, bei dem sich alle Abteilungen des Vereins mit verschiedenen Darbietungen der Öffentlichkeit präsentieren konnten – vom Boden- und Geräteturnen bis hin zu latein-amerikanischen Tänzen und Rhönrad-Darbietungen der Jugendabteilung war das gesamte Spektrum vertreten.

Als Location für dieses Event wurde die schon Jahrzehnte alte Holzbühne der Sport- und  Mehrzweckhalle genutzt, die der Verein von der Stadt A. gemietet hatte.

Um die Bühne für das Publikum optisch ansprechend zu gestalten, wurden mit einigem Aufwand viele aus Pappmaché angefertigte Verkleidungen auf und über der Bühne angebracht; 2017 sollte am Schluss ein Seefahrer-Motiv aus Booten, blauen Wellen und weißen Wolken entstehen, das den Vereinsnamen („Blau-Weiß“) zitierte.

Damit die Aufbauten angebracht werden konnten, mussten zu Beginn der Arbeiten die Bühnen-Seitenwände mit schweren Kanthölzern sowie einigen Eisenstangen verstärkt werden.

Eingeteilt für die vorbereitenden Arbeiten war auch der Jugendleiter des TSC, der bisher noch nicht durch besondere Ungeschicklichkeit aufgefallen war.

Allerdings hatte er diesmal seine Handkarre mit derart vielen Kanthölzern und Eisenstangen beladen, dass er auf dem Weg zur Bühne mit der schweren Karre ins Schlingern geriet, eine ungewollte Links-, danach einen Rechtskurve „fuhr“ und mit Schwung in die noch nicht mit Pappmaché verkleidete Bühnen-Seitenwand krachte.

Das Holz der Bühnenwand splitterte großflächig auf. Bei der Bestandsaufnahme des Schadens durch den Vereinsvorstand – der zufällig Tischler von Beruf war – zeigte sich, dass die gesamte seitliche Bühnenwand ersetzt werden musste.

Obwohl der TSC Blau-Weiß in den Jahren zuvor von derartigen Missgeschicken verschont geblieben war, erinnerte sich der Vorstand direkt an die bei der ARAG abgeschlossene „Sporthaftpflichtversicherung für Sportvereine“. Durch die Mitgliedschaft im Landessportbund genoss man über sie Versicherungsschutz.

Der Schaden wurde im Juristen- bzw. Versicherungsdeutsch als „Mietsachschaden an einer unbeweglichen Sache“ klassifiziert, zu der die vom Verein gemieteten Immobilien und deren Einrichtungen zählen.

Die ARAG regulierte die Reparaturkosten, die die Stadt A. als Eigentümerin der Mehrzweckhalle beim Verein geltend gemacht hatte, so dass der „verunglückte Slalom“ mit der Handkarre ohne nachteilige finanzielle Folgen für den TSC blieb.

Einer Neuauflage des „Frühlingserwachens“ 2018 steht demnach nichts im Wege.