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Dezember 2024

ARAG

Besteht die Absicht, einen Neu- oder Umbau oder eine Renovierung der Sportstätte vorzunehmen oder durchführen zu lassen? Dann sollte das Thema Versicherungsschutz bereits im Vorfeld mit betrachtet werden.

Wer gilt denn überhaupt als Bauherr?

Als Bauherr gilt derjenige, der selbst oder aufgrund eines Bauvertrages durch einen Dritten eine Baumaßnahme vorbereitet oder ausführt, bzw. ausführen lässt. Insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten bestehen für den Bauherrn Pflichten und somit Haftungsrisiken

Haftungsrisiken bestehen z.B. wenn Verkehrssicherungspflichten verletzt werden. Es können aber auch Schäden an dem in Erstellung befindlichen Bau entstehen, die über eine Rohbaufeuer- und Bauleistungsversicherung abgedeckt werden können.

Bauherren trifft grundsätzlich die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Sicherung einer Baustelle. Wenn zum Beispiel ein Kind wegen fehlender Absperrungen/Sicherungen in ein Bauloch fällt oder Dachziegel unzureichend im Obergeschoss gelagert werden und bei einem Unwetter auf den Gehweg fallen, wurde mit Sicherheit die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts von Dritten. Sie prüft die Haftungsfrage und regelt im Rahmen der versicherten Summen die Befriedigung berechtigter Ansprüche, wie auch die Abwehr zu Unrecht erhobener Ansprüche – notfalls auch vor Gericht.

Ist mein Verein als Bauherr durch die Sportversicherung geschützt?

Im Rahmen der Sportversicherung des LSB/LSV ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu einer festgelegten Bausumme versichert. Wird diese Bausumme überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig vor Baubeginn bei Ihrem Versicherungsbüro (www.arag-sport.de). Sie könnten die Differenzsumme nachversichern und genießen dann wieder den vollen Versicherungsschutz als Bauherr.

So können Schäden an Bauvorhaben abgesichert werden:

Den Bauverträgen liegt im Regelfall die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zugrunde. Diese besagt unter anderem, dass der beauftragte Bauunternehmer (Handwerker) in bestimmten Fällen, auch wenn er eine nicht ordnungsgemäße Leistung erbracht hat, die Verantwortung auf den Bauherren abwälzen kann.

So gehen zum Beispiel Schäden, die durch unabwendbare Ereignisse entstehen, schon vor Abnahme der Bauleistung und nach Abnahme einer fertigen Teilleistung (z.B. Keller) zu Lasten des Bauherrn.

Finanzielle Schäden können dem Bauherrn aber auch dann entstehen, wenn zum Beispiel bereits eingebrachte Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen gestohlen werden oder ein frischer Estrichboden zertrampelt wird. Eine Bauleistungsversicherung umfasst derartige Beschädigungen am Estrich oder bei Diebstahl ebenso, wie Schäden durch ungewöhnliche Naturereignisse.

Die Bauleistungsversicherung sollte in Kombination mit einer Feuer-Rohbauversicherung vereinbart werden, um eine möglichst weitreichende Absicherung – auch bei Brandschäden – zu gewährleisten.

Gerne steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV bei Rückfragen und zur Beratung zur Verfügung – Die Kontaktadressen finden Sie unter www.arag-sport.de