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Dezember 2024

ARAG

Vereinsausflüge fördern den Zusammenhalt der Mitglieder und sind somit eine wichtige gesellschaftliche Ergänzung des Vereinslebens. Die ARAG Sportversicherung schützt Vereine deshalb nicht nur bei Training und Wettkampf, sondern auch bei Mannschaftsfahrten oder anderen sozialen Aufgaben. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Jugendmannschaft einen Ausflug in einen Vergnügungspark unternehmen, besteht Versicherungsschutz für Ihren Verein als Veranstalter des Ausflugs. Vereinsmitglieder sind hierbei über den Sportversicherungsvertrag versichert. Häufig ist es jedoch so, dass auch Nichtmitglieder bei der Durchführung der Veranstaltung helfen.

Was passiert, wenn Helfer zu Schaden kommen oder einen Schaden verursachen?

Der Sportversicherungsvertrag hat auch hierfür eine Lösung: Alle von einem Verein des Landessportbunds/Landessportverbands zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragten Helfer haben Versicherungsschutz. Auch wenn es Nichtmitglieder sind! Und dies im gleichen Umfang wie alle aktiven oder passiven Mitglieder des Vereins. Eine gesonderte Anzeige der Helfer ist nicht erforderlich. Im Schadenfall bestätigt der Vorstand die Beauftragung durch den Verein.

Haben Sie Versicherungsfragen zu Ihrem nächsten Vereinsausflug? Dann kontaktieren Sie einfach Ihr zuständiges Versicherungsbüro bei LSB/LSV oder besuchen Sie uns unter: www.ARAG-Sport.de.