Karneval ist nicht nur Büttenrede und Gesang. Die Tanzgarden betreiben mit ihren Garde- und Showtänzen Hochleistungssport und sind Highlight jeder Karnevalssitzung. Entsprechend erhöht ist das Verletzungsrisiko. Umso wichtiger ist es, die Tänzerinnen und Tänzer gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls zu versichern.
So sichern Sie Ihre Gardetänzer ab
Wir empfehlen Karnevalsvereinen, ihre Tanzgarden als eigenständige Abteilung über den Landesfachverband für Tanzsport in den jeweiligen Landessportbund/Landessportverband zu melden. Somit besteht für die Tanzgarde und ihre Mitglieder der Versicherungsschutz des jeweiligen Sportversicherungsvertrags. Die ARAG Sportversicherung schützt nicht nur bei Proben und Auftritten, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg.
Was genau ist versichert?
Der Versicherungsschutz besteht für die Risiken, die der Tanzgarde zuzurechnen sind. Gut zu wissen: Die Risiken des Hauptvereins sind nicht versichert. Sitzungen und Umzüge lassen sich bei der ARAG ganz unkompliziert gesondert versichern. Als Spezialist für Sport- und Vereinsversicherungen und mit viel Erfahrung im Karneval – unsere Konzernzentrale steht schließlich in Düsseldorf – haben wir passende Lösungen für Karnevals- und Brauchtumsvereine. In Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Karneval und seinen angeschlossenen Regional- und Landesverbänden bietet die ARAG Gruppen- und Rahmenverträge an, die ideal zum karnevalistischen Vereinsleben passen. Näheres finden Sie hier. Oder Sie rufen einfach an: 02 11/96 3-37 07.