Damit Ihr Verein nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt, den er zum Beispiel durch eine Unterschlagung von Geldern erleidet, gibt es die Vertrauensschadenversicherung. Und obwohl das Diebstahlrisiko durch interne Kontrollen und Revisionen minimiert werden kann, haben selbst die sorgfältigsten Vereine schon erhebliche Verluste erlitten. Der Geschädigte ist in solch einem Fall immer der gesamte Verein.
Ein Vereinsmitglied hat in die Kasse gegriffen? Jetzt hilft die ARAG Sportversicherung
Im Rahmen von Feiern und Veranstaltungen nehmen die Vereine häufig Gelder ein. Wenn dann bei der abendlichen Abrechnung festgestellt wird, dass ein Teil des Geldes in der Kasse fehlt, ist von Diebstahl oder einem Vertrauensschaden auszugehen.
Für einen Verein kann es aber auch finanziell durchaus eng werden, wenn zum Beispiel ein Vereinsvorstand seinen privaten Urlaub mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert, die für den Verein gedacht waren. Auch hier hilft die Vertrauensschadenversicherung der ARAG Sportversicherung.
Die Vertrauensschadenversicherung deckt den wirtschaftlichen Schaden
Sie schützt Vereine gegen Schäden an ihrem Vermögen, die schuldhaft und durch Vorsatz entstanden sind. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung.
Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV hilft Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gerne weiter. Oder besuchen Sie uns einfach unter www.ARAG-Sport.de