Übungsleiter sind im organisierten Sport unverzichtbar. Schade, dass immer weniger Freiwillige diese verantwortungs- und anspruchsvollen Aufgaben übernehmen wollen. Übungsleiter müssen sich aus- und weiterbilden, können für ihre Fehler haftbar gemacht werden und üben ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit aus. Dafür leisten sie aber auch einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft und können stolz auf ihr ehrenamtliches Engagement sein.
Unfall- und Haftpflichtversicherung: Das tun wir für Sie
Übungsleiter genießen den vollen Umfang der Sportversicherung. Diese greift, wenn sie einen Unfall erleiden, oder wenn man ihnen vorwirft, dass sie einen Schaden verursacht haben. Wenn sich ein Sportler verletzt, geht der Vorwurf schnell gegen den Übungsleiter, dass er eine Hilfestellung nicht vorschriftsmäßig ausgeübt oder eine Übung falsch erklärt hat. Die ARAG Sportversicherung stärkt dem Übungsleiter dann den Rücken. Der Schadensersatzanspruch wird geprüft, berechtigte Ansprüche werden befriedigt und unberechtigte Ansprüche werden, nötigenfalls auch gerichtlich, abgewehrt. Übungsleiter können in solchen Fällen ganz entspannt bleiben: Sie werden von der ARAG von den Schadensersatzansprüchen freigestellt.
Was ist, wenn der Übungsleiter kein Vereinsmitglied ist?
Auch Personen, die nicht Mitglied in einem Verein sind, können als Übungsleiter für einen Verein tätig werden. Für den Versicherungsschutz ist dies unproblematisch, denn der Sportversicherungsvertrag besteht auch ausdrücklich dann, wenn der Übungsleiter kein Vereinsmitglied ist. Der Vereinsvorstand ist also nicht gezwungen, den Übungsleiter – neben seiner eigentlichen Übungsleitertätigkeit – auch zusätzlich noch für eine Vereinsmitgliedschaft zu gewinnen.
Den genauen Umfang der Sportversicherung können Sie auf den Internetseiten Ihres Versicherungsbüros beim Landessportbund oder Landessportverband nachlesen.