Marina war schon früh am Morgen unterwegs, um ihre Tochter mit ihrem eigenen Fahrzeug zu einem Wettkampf im Eiskunstlauf zu bringen. Es war ein herbstlicher Tag mit ein bisschen Nebel auf den Feldern und sich herrlich bunt färbenden Bäumen im Wald. Klar, dass Marina entsprechend vorsichtig fuhr. Doch kurz vor dem Ziel passierte es dann: Ein Reh sprang auf die Straße und rannte quer über die Fahrbahn. Marina bremste scharf, um es nicht zu erwischen, rutschte aber über die mit Laub bedeckte Straße und landete in einem Graben. Ein nachfolgender Pkw-Fahrer reagierte sofort, benachrichtigte die Polizei und rief einen Krankenwagen. Glücklicherweise war den beiden nichts passiert – der Pkw war allerdings so stark beschädigt, dass er als Totalschaden verschrottet werden musste.
So half die ARAG Kfz-Zusatzversicherung
Sarahs Verein hatte wenige Wochen zuvor eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz bei der ARAG abgeschlossen. Somit war die Fahrt im Auftrag des eigenen Vereins versichert.
Nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung wurden zur Freude von Marina die Kosten für den Gutachter und auch für die Ersatzbeschaffung in Höhe von rund 11.000 Euro gezahlt. Gut zu wissen: Der Höchstwert entspricht dem Wiederbeschaffungswert, von dem der Restwert des verunfallten Fahrzeugs abgezogen wird.
Unsere Top-3-Tipps bei Wildwechsel
– 1 –
Seien Sie im Herbst besonders aufmerksam; die Anzahl der Wildunfälle steigt. Beobachten Sie in Gebieten mit Wildwechsel – erkennbar an einem Straßenschild – aufmerksam Wald- und Straßenränder und passen Ihre Geschwindigkeit an. Unsere Empfehlung: max. 60 km/h.
– 2 –
Ist ein Tier am Fahrbahnrand zu erkennen, hilft meist hupen, um es zu vertreiben. Bei Dunkelheit gilt: Abblenden, abbremsen, hupen! Hektische Ausweichmanöver sollten vermieden werden, da die Gefahr eines Unfalls durch Übersteuern sehr hoch ist.
– 3 –
Kommt es tatsächlich zu einer Kollision mit dem Tier, rufen Sie auf jeden Fall die Polizei, die sich mit dem zuständigen Förster in Verbindung setzt. Wenn das Tier verletzt ist, sollten Sie es auf keinen Fall anfassen oder eigenständig abtransportieren. Dies ist Sache des Waldbesitzers.
Zahlreiche weitere Tipps zum Thema Wildunfälle finden Sie hier.
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Zwei Fragen und Antworten zur Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz
Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz abgeschlossen. Sind alle Fahrzeuge versichert, mit denen Übungsleiter, Funktionäre oder Eltern Sportler transportieren?
Antwort: In der Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz sind alle Personenkraftwagen (Pkw), Krafträder und deren Anhänger versichert. Versichert sind die Fahrten zur Beförderung (auch Selbstbeförderung) aller Mitglieder zu und von versicherten Veranstaltungen, an denen die beförderten Personen im Auftrag des Vereins oder Verbands teilnehmen. Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf den Verband oder Verein zugelassen oder geleast sind, sowie gewerbliche Fahrzeuge.
Kann der Verein die Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen?
Antwort: Nein, eine Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung würde einen Beitrag erfordern, den kein Verein bezahlen würde. Zum Vergleich: Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wird von den Kraftfahrzeugversicherern aus dem gleichen Grund bereits seit vielen Jahren nicht mehr angeboten.
Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.