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Dezember 2024

Landessportbünde

Der LandesSportBund Niedersachsen bietet der Landesregierung  konstruktive Mitwirkung bei der Erarbeitung der neuen Corona-Verordnung an, die ab dem 8. Oktober gelten soll. „Wir regen dringend einheitliche und einfache Regelungen für alle Sportarten zu Quarantänebestimmungen im Verdachts- und Quarantänefall an – insbesondere dann, wenn Untersuchungen/Kontrollen zu einem negativen Testergebnis geführt haben“, sagt der LSB-Vorstandvorsitzende Reinhard Rawe. Die Sportorganisation rief er zugleich dazu auf, weiterhin verantwortungsvoll mit den erforderlichen Hygiene- und Abstandsreglungen umzugehen.  Er stellt zudem klar: „Der LSB spricht und vertritt den organisierten Vereinssport und wir wissen, dass sich dieser seit März sehr verantwortungsvoll verhalten hat. Auf nicht-organisierte Freizeitsportler haben wir keinen Einfluss.“

Aus Sicht des LSB sollten bei der nächsten Verordnung auf jeden Fall beachtet werden:

  • Einheitliche Quarantänebestimmungen: Einheitliche Regelungen zu Quarantänebestimmungen im Verdachts- und Quarantänefall, insbesondere dann wenn Untersuchungen/Kontrollen  zu einem negativen Testergebnis geführt haben. Die Dauer der Quarantäne muss durch ein einheitliches Verfahren der Gesundheitsämter auf das erforderliche Minimum reduziert werden.
  • Zu Besucherregelungen bei Outdoor-Veranstaltungen:  Die Regeln sollten klar vereinfacht werden, in der Form, dass die Abstandsregelungen 1,5m  konsequent eingehalten werden müssen und  ggf. auch die Zuschauenden Mund- und Nasenschutz zu tragen haben. Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für Hallensportarten, hier ist zwingend der Mund- und Nasenschutz  zu verwenden.
  • Auf das Gebot Sitzplätze vorzuhalten, sollte gänzlich verzichtet werden genauso wie die Bestimmung, dass keine Gästekarten verkauft werden sollen. Die gibt es in den meisten Fällen gar nicht.
  • Das Verkaufsverbot für alkoholische Getränke ist aus Sicht des LSB entbehrlich.

Diese Punkte hatte der LSB bereits zum Entwurf der aktuell gültigen Corona-Verordnung dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitgeteilt. Allerdings waren die Anmerkungen und Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt worden.

Den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport hat der LSB deshalb in einem Schreiben vom 25. September 2020 gebeten, mit  dem LSB gemeinsam dafür zu sorgen, dass bei den nächsten Änderungen der Verordnung die Belange der Sportvereine berücksichtigt und die Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar und anwendbar gestaltet werden.

Quelle: www.lsb-niedersachsen.de