sid

Dezember 2024

ARAG

Ab 02.11.2020 haben die Bundesländer neue einheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die ARAG-Sportversicherung wiederholt daher ihre Zusage aus dem Frühjahr 2020:

Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft weiterhin vor Herausforderungen und unbeeinträchtigt dabei auch den organisierten Sportbetrieb. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Viele Vereine und deren Mitglieder haben bereits in der jüngeren Vergangenheit Kreativität bewiesen und unter Berücksichtigung behördlich angeordneter Allgemeinverfügungen sowie Erlasse alternative Aktivitäten entwickelt. Fortgesetzt begleitet die ARAG-Sportversicherung die Verein in dieser herausfordernden Zeit; deshalb gilt derzeit weiterhin Folgendes:

Der zwischen dem Landessportverband für das Saarland und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag gewährt den Vereinen bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie den Mitglieder bei der Teilnahme daran Versicherungsschutz. Dieser umfasst unter anderem eine Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder bei Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, zum Beispiel bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

Soziales Engagement der Vereine:
Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

Organisation des Vereinsbetriebes:
Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen zum Beispiel Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung, auch wenn diese von außerhalb (zum Beispiel dem eigenen Zuhause) geführt werden.

Sport für Vereinsmitglieder:
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Erweiterung Sport-Unfallversicherung:
Vorübergehend besteht der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebenen Sportart als auch zum Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness, zum Beispiel auf dem Hometrainer bzw. bei einem allgemeinen Konditionstraining. Einer individuellen Anordnung dieser „Einzelunternehmungen“ durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt, bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

Tätigkeiten auf der Vereinsanlage
Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört zum Beispiel die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

Abgeschlossene Reiseversicherungen
Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte geben Sie uns hierzu Nachricht. Wir heben dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstatten Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.

Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag
Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen und nennen Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer), über die wir Sie am besten erreichen können.

Ihr zuständiges Versicherungsbüro finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAG-Sport.de. Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo.

Gerne beraten wir Sie persönlich – vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherungsbüro online einen kostenlosen Telefon- oder Video-Beratungstermin. Dies geht einfach und direkt über die oben genannte Homepage.

Bleiben Sie gesund und halten sich fit!