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Dezember 2024

Landessportbünde

Die Antragstellung für die beiden folgenden Förderprogramme startete am 30.03.2022 über das LSB-Förderportal.

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Im Jahr 2022 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Die Förderanträge können bis zum 31.05.2022 gestellt werden. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Weitere Informationen zur Förderung der Übrungsarbeit

1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein

Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2022 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass unter dem Förderschwerpunkt „Integration“ selbstverständlich und ausdrücklich Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden können.

Weitere Informationen zu 1000×1000

Quelle: lsb.nrw