Bei vielen Vereinen stellt sich derzeit die Frage nach einem Public Viewing für die Fußball-Europameisterschaft. Wir haben die wesentlichen Informationen für Sie zusammengefasst:
Für „kleine Veranstaltungen“ (im Sinne einer Definition der UEFA)
ist keine Lizenz erforderlich. Organisatoren dürfen Speisen und Getränke verkaufen, solange keine anderen kommerziellen Aktivitäten stattfinden (z. B. Sponsoring).
Beachten Sie bitte, dass für die Organisatoren derartiger Veranstaltungen einige Einschränkungen gelten, z. B.
Für öffentliche Übertragungen gilt:
Die UEFA hat für die Beantragung der Lizenzen ein Zeitfenster bis zum 10. Mai 2024 geöffnet. Danach endet die Antragsfrist!
Zeitlicher Ablauf:
Bei Bedarf können Sie die Lizenz unter nachfolgendem Link bei der UEFA beantragen.
Beachten Sie, dass zusätzlich Gebühren der GEMA und gegebenenfalls der Deutschen Telekom für die öffentliche Ausstrahlung von Fernsehprogrammen anfallen. Ferner auch die Rundfunkgebühr (ehemals bekannt als GEZ) zu entrichten. Die GEMA bietet einen Sondertarif für die Fußball-EM an. Mitgliedsvereine des BSB Nord erhalten einen bis zu 20%igen Preisnachlass. Hier geht es zum GEMA-Formular.
In jedem Fall ist ein öffentliches Public Viewing bei Ihrer Gemeinde anzumelden bzw. zu genehmigen. Wenden Sie sich diesbezüglich an ihr örtliches Ordnungsamt. Immerhin existiert eine bundesweite „Public-Viewing-Verordnung“, die mittels Ausnahmen von Lärmschutz, die Kommunen die Möglichkeit bietet, Public-Viewing-Veranstaltungen während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli dieses Jahres über 22 Uhr hinaus zu genehmigen:
Wichtiger Hinweis:
Die vorgenannten Informationen bilden nur einen Teil der wichtigsten Rahmendaten für einen schnellen Überblick ab. Sofern Sie eine Veranstaltung konkret planen, finden Sie eine Reihe weiterer detaillierter Informationen auf der Website der IHK Köln. Diese gelten auch für Baden-Württemberg.
Quelle: www.badischer-sportbund.de