Mit dem Ende des Förderzeitraums der „Energie Nothilfe Sport“ am 31.12.2024 muss von jeder Mitgliedsorganisation, die noch eine Förderung erhalten möchte, ein Antrag eingereicht worden sein (Status 1200).
Nach dem 31.12.2024 wird das „Energie Nothilfe Sport“-Antragsportal für Neuanträge geschlossen. Bis dahin muss der Antrag mindestens einmal vollständig angelegt und eingereicht worden sein.
Bedeutet:
- das Anlegen der Sportstätten und Gebäude muss erfolgt sein
- die Verbräuche aus 2019 und die Rechnung des Referenzpreises zum 30.6.2021 muss für jeden Zähler, der auf Förderung überprüft werden soll, vorliegen
- der Antrag muss vom Vereinsadministrator beim HSB eingereicht sein (Status 1200)
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung je nach Verein umfangreich und damit aufwändig sein kann. Den Zugang zum Förderprogramm können Sie über das HSB-Mitgliederportal beantragen.
Was passiert mit Vereinen, die bereits mindestens einmal einen Antrag eingereicht haben?
Durch die Verlängerung des Förderzeitraums bis zum 31.12.2024 wird es den meisten Vereinen erst in 2025 möglich sein, die entsprechenden Jahresabrechnungen für 2024 hochzuladen. Die Förderung von zusätzlichen Jahresrechnungen für den Förderzeitraum wird auch noch in 2025 erfolgen, auch wenn der Förderzeitraum des Programms „Energie Nothilfe Sport“ mit dem Dezember 2024 endet. Dafür laden Sie Ihre Jahresrechnungen nach Erhalt wie gewohnt im „Energie Nothilfe Sport“-Antragsportal hoch und reichen den Antrag dann wieder ein. Zur erneuten Einreichung von Rechnungen bitte im Antrag ganz nach unten scrollen und den Button „Antrag für Bearbeitung öffnen“ anklicken.
Für Rückfragen wenden Sie sich an nothilfe@hamburger-sportbund.de.
Quelle: www.hamburger-sportbund.de