Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 nun zustimmt. Für den organisierten Sport und insbesondere für Sportvereine bringt das Gesetz mehrere Neuerungen mit sich, die das Ehrenamt stärken und Vereine spürbar entlasten sollen und E-Sport für gemeinnützig erklären.

Das Gesetz ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getretten. Die neuen Regelungen zur Gemeinnützigkeit umfassen:
Ebenfalls neu: E-Sport wird künftig steuerrechtlich dem Sport gleichgestellt. Damit wird E‑Sports ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt.
ABER: Die Wirkung beschränkt sich auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Andere Rechtsbereiche (z. B. Sportfördergesetze, Verbandsrecht) bleiben unberührt. Damit erhalten Vereine, die E-Sport-Angebote machen oder aufbauen möchten, eine klare rechtliche Grundlage. Das eröffnet dem organisierten Sport neue Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere mit Blick auf junge Zielgruppen. Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des E-Sports findet der Jugendschutz weiterhin Berücksichtigung. So sollen gewaltverherrlichende Spiele nicht unter die Gemeinnützigkeit fallen.
Darüber hinaus gibt es Neuerungen, die sich mittelbar auf den Vereinsbetrieb auswirken können:
Sportvereine und Sportfachverbände sind angehalten die o.g. Regelungen in den von ihnen verwendeten Dokumenten (z.B. Verträge mit Übungsleitenden, Finanzordnungen, etc.) zu aktualisieren und in den Finanzprozessen (z.B. Buchhaltung, Steuererklärung, etc.) zu berücksichtigen.
Quelle: hamburger-sportbund.de