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Dezember 2024

ARAG

Europa wächst weiter zusammen, jetzt wird auch der Zahlungsverkehr vereinheitlicht. Dazu wurde das SEPA–Verfahren entwickelt. SEPA bedeutet „Single Euro Payments Area“ und meint eine europaweit geltende, einheitliche Transaktion in Euro (Euro-Zahlungsverkehrsraum).

Ab dem 01. Februar 2014 gelten neue Regeln für das Lastschriftverfahren. Dies hat auch im Sportbetrieb Konsequenzen: Da viele Vereine ihre Mitgliedsbeiträge inzwischen per Lastschrift einziehen, bedeutet dies, dass sie vor dem ersten Einzug nach diesem Datum die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen müssen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats bei elektronischer Einlieferung).

Soweit eine Software für die Finanzbuchhaltung vorhanden ist, muss diese bis zu diesem Datum mit den neuen Anforderungen aktualisiert werden. Neben der IBAN–Nummer, die aus 22 Ziffern besteht, muss die Software auch noch weitere Vorgaben des SEPA-Verfahrens berücksichtigen. Vereine sollten sich daher frühzeitig bei ihrem Softwareanbieter informieren, wann die notwendigen Updates für ihre Software geliefert werden.

Weil die Finanzverantwortlichen der Vereine zumeist keine Bankprofis sind, bietet die Deutsche Bundesbank den Vereinen aber auch Unterstützung mit ihrer Veranstaltungsreihe „SEPA für Vereine“ an.

Informationen zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren für Vereine stehen auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank oder bei den eigenen Kreditinstituten zur Verfügung.