Nach Auffassung des Präsidenten des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller, ist eine Einstufung der Sportförderung auf kommunaler Ebene als so genannte „freiwillige Leistung“ nicht akzeptabel und werde auch dem seit 2002 geltenden Verfassungsrang des Sportes keineswegs gerecht.
„Ich kann nicht glauben, dass sich aus dem Staatsziel-Charakter des Sportes in Hessen keinerlei konkrete Konsequenzen für die Förderung des Sports ableiten lassen. Wer die vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben der Sportvereine und das Prinzip der Ehrenamtlichkeit in ihrer Bedeutung und ihrem Umfang ernst nimmt, der kann die Sportförderung auf der Ebene der Gemeinden, Städte und Landkreise nicht einfach der Beliebigkeit aussetzen. Daher muss auf der Skala zwischen ‚freiwilligen Leistungen‘ und ‚Pflichtaufgaben‘ die kommunale Sportförderung sehr nahe bei der Pflichtaufgabe angesiedelt sein“, sagte der lsb-Chef.
Dies habe der damalige Sportminister Volker Bouffier in einem Erlass im Jahre 2007 schon tendenziell so gesehen, als er die Haushaltsgenehmigungs-Behörden anwies, kommunale Haushalte, in denen die Mittel für die Sport-Förderung 1,5 Prozent des Verwaltungshaushalts nicht übersteigen, zu genehmigen. „Dies war der deutliche Hinweis, dass der zuständige Minister die kommunale Sportförderung zum Kanon der verpflichtenden Aufgaben zählt“, sagte Rolf Müller.
Der lsb dränge auf ein klares, verbindliches Bekenntnis zur Förderung des Sportes und seiner Strukturen auf der kommunalen Ebene. Dazu gehöre auch ein Signal der Landesregierung, dass aus ihrer Sicht die kommunale Sportförderung keine „freiwillige Leistung“ sei, die Vereinsunterstützung zu einer disponiblen Masse mache.
„Wir bleiben mit diesem Thema am Ball und werden in 23 Sportkreis-Foren vor Ort mit Kommunalpolitikern die Gretchenfrage diskutieren, wie sie es mit der Förderung des Staatsziels Sport halten“, sagte Rolf Müller.