Landessportbünde

Fragen und Antworten – Informationen zum Safe SportCode vor der Abstimmung bei der HSB-Mitgliederversammlung am 17. November

November 2026

Der HSB erwägt, den evaluierten Muster-Safe Sport Code des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für den eigenen Zuständigkeitsbereich einzuführen. Außerdem sollen die HSB-Mitgliedsorganisationen sich verpflichten, den Code bis spätestens Ende 2032 in ihren jeweils zuständigen Gremien zu beraten und zur Beschlussfassung vorlegen zu lassen. Über beide Vorschläge soll die HSB-Mitgliederversammlung am 17. November 2026 auf Antrag des HSB-Präsidiums beraten und abstimmen. Im Vorwege hat es eine Vielzahl von Veranstaltungen gegeben, bei denen sich Mitgliedsorganisationen über die mögliche Einführung informieren und austauschen konnten.

Foto: HSB

Wichtig: Der HSB-Mitgliederversammlung liegen Beschlussvorschläge des HSB-Präsidiums vor. Die beschriebenen Regelungen gelten erst, wenn die HSB-Mitgliederversammlung sie beschließt und die Satzung beim Registergericht eingetragen wurde.

Für die genaue Anwendung wären dann die Satzungsänderungen in Verbindung mit dem beschlossenen Safe Sport Code und die dazugehörigen Ordnungen maßgeblich.

Fragen und Antworten

Was steht zur Abstimmung?

Änderung der HSB-Satzung und Einführung des Safe Sport Codes im HSB.
Der Code soll für den in der Satzung und im Code festgelegten Zuständigkeitsbereich des HSB verbindlich werden.

Selbstverpflichtung der HSB-Mitgliedsorganisationen
Die Organisationen sollen das jeweils geltende Muster des DOSB-Codes bis spätestens 31. Dezember 2032 ihrem zuständigen Beschlussorgan, also im Regelfall die Mitgliederversammlung, zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Eine Zustimmung zum Code wird damit nicht vorweggenommen, dementsprechend besteht keine Einführungspflicht.

Was ist der Safe Sport Code?

Der Safe Sport Code ist ein Regelwerk gegen interpersonale Gewalt im Sport. Dazu gehören körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt, sowie Vernachlässigung. Er soll klare und transparente Verfahrens- sowie Sanktionsregelungen festlegen, um dem Umgang mit Hinweisen und der Bearbeitungen von Fällen interpersonaler Gewalt gerecht zu werden. Zudem stellt er klare Verhaltensregeln auf, die im Umgang miteinander im organisierten Sport erwarten werden. Der Code sieht dafür ein geregeltes Vorgehen von der Meldung über die Untersuchung bis zu einer möglichen Sanktion und Rechtsmitteln vor. Er kann auch bei Verhaltensweisen relevant werden, die unterhalb der Strafrechtsschwelle liegen, aber gegen die Regeln der Sportorganisation verstoßen.

Warum befasst sich der HSB mit dem Safe Sport Code?

Ein sicherer Sport braucht nicht nur Prävention, sondern auch klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Verfahren für den Fall, dass Hinweise auf Gewalt oder anderes regelwidriges Verhalten eingehen, um dann intervenieren zu können und die Konsequenzen zu ziehen. Der Code soll dafür im Zuständigkeitsbereich des HSB einen verbindlichen Rahmen schaffen, wenn die HSB-Mitgliederversammlung diesen beschließt. Schutzstrukturen werden auf mehreren Ebenen des organisierten Sports gebraucht. Der Beschluss der DOSB–Mitgliederversammlung aus dem Jahre 2024 verfolgte das Ziel, den Muster-Code auch in seinen Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedsorganisationen zu verankern. Die vorgeschlagene Frist für die HSB-Mitgliedsorganisationen orientiert sich an diesem DOSB-Beschluss. 

Was soll die HSB-Mitgliederversammlung konkret beschließen?

Mit TOP 14.2 wird eine Satzungsänderung vorgeschlagen. Der HSB soll den vom DOSB bereitgestellten und evaluierten, an die HSB-Strukturen angepassten Safe Sport Code als Regelwerk des HSB einführen. Die Satzungsänderung soll unter anderem den Geltungsbereich, Zuständigkeiten und die Möglichkeit von Sanktionen im HSB regeln. Einzelheiten sollen der Safe Sport Code sowie eine Disziplinarordnung festlegen.

Mit TOP 14.3 wird eine Selbstverpflichtung vorgeschlagen: Die HSB-Mitgliedsorganisationen sollen sich, in ihrem jeweiligen zuständigen Beschlussorgan, mit der Frage beschäftigen, ob sie selbst den Safe Sport Code in ihrer Sportorganisation einführen möchten oder nicht, und einen entsprechenden Beschluss treffen. Diese Entscheidung soll bis zum 31. Dezember 2032 getroffen werden.

Das sind zwei unterschiedliche Beschlüsse. TOP 14.2 betrifft die Einführung des Codes in die Strukturen des HSB. TOP 14.3 betrifft die Befassung der Mitgliedsorganisationen mit einer möglichen Einführung in ihrer eigenen Organisation.

Für wen soll der Safe Sport Code des HSB gelten?

Nach der vorgeschlagenen Satzungsregelung soll der Code insbesondere für folgende Personen gelten:

Der genaue Geltungsbereich richtet sich nach dem beschlossenen Satzungstext und dem Safe Sport Code.

Der Code gilt für alle, die im oder für den HSB handeln. Dazu gehören das Präsidium, der Vorstand und die hauptamtlich Beschäftigten. Ebenso erfasst sind die Ehrenmitglieder, Lizenzinhaber*innen, Trainer*innen, Übungsleitende, Betreuende und Engagierte in unseren Strukturen. Auch unsere HSB-Mitglieder sind eingebunden, allerdings im Rahmen ihrer Tätigkeit im HSB. Der Code schützt auch Minderjährige und gilt im In- und Ausland. Für HSB-Mitglieder greift der Code nur, wenn sie trotz Kenntnis oder konkreter Anhaltspunkte untätig bleiben.

Gilt der HSB-Code automatisch für alle Sportvereine, Verbände und deren Mitglieder?

Nein. Die Einführung eines Safe Sport Codes beim HSB würde nicht automatisch bedeuten, dass alle Mitglieder von Sportvereinen oder Fachverbänden dem HSB-Code in ihrer eigenen Organisation unterliegen. Die Mitgliedsorganisationen bleiben eigenständige (autonome) Organisationen und müssten den Code für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich selbst beraten und ggf. beschließen.

Die vorgeschlagene Satzungsregelung sieht allerdings vor, dass eine HSB-Mitgliedsorganisation als juristische Person sanktioniert werden kann, wenn sie Kenntnis oder konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß hat und trotz gebotener und zumutbarer Maßnahmen auf entsprechende Hinweise untätig bleibt. Eine Sanktion soll also nicht allein deshalb möglich sein, weil es in einer Mitgliedsorganisation zu einem Vorfall kommt. Es geht auch nicht um eine Qualitätskontrolle seitens des HSB, sondern allein darum den Organisationen aufzuerlegen sich mit Vorfällen in ihren eigenen Strukturen auch zu beschäftigen und nicht untätig zu bleiben. 

Was bedeutet die Selbstverpflichtung aus TOP 14.3 für die Mitgliedsorganisationen?

Wenn TOP 14.3 angenommen wird, verpflichten sich die HSB-Mitgliedsorganisationen, den jeweils aktuellen, vom DOSB beschlossenen Muster-Safe Sport Code bis spätestens zum 31. Dezember 2032 ihrem zuständigen Beschlussorgan vorzulegen. Dort soll über eine mögliche Übernahme beraten und beschlossen werden.
Die Verpflichtung betrifft die Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung. Sie nimmt das Ergebnis dieser Beschlussfassung nicht vorweg. Ob und in welcher konkreten Form die Organisation den Code übernimmt, soll ihr zuständiges Organ autonom entscheiden. Dabei sollen die organisationsspezifischen Regelungen des Muster-Codes an die jeweilige Organisation angepasst werden.

Ersetzt der Safe Sport Code ein bestehendes Schutz- oder Kinderschutzkonzept?

Nein. Ein Schutz- oder Kinderschutzkonzept bleibt ein wichtiger Bestandteil der Prävention. Der Safe Sport Code soll diese Arbeit durch Interventionsregelungen ergänzen: Er schafft einen verbindlichen Rahmen dafür, wie mögliche Verstöße geprüft und gegebenenfalls vereins- oder verbandsrechtlich sanktioniert werden können. Nach den vorliegenden Unterlagen ist der Code nicht auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen beschränkt, sondern sanktioniert auch jegliche Gewaltformen gegenüber Erwachsenen.

Was würde passieren, wenn eine Meldung eingeht?

Bei Annahme des SSC durch die HSB-MV würde es zu einem mehrstufigen Ablauf kommen:

Welche Sanktionen sind möglich?

Denkbare Beispiele wären – je nach betroffener Person oder Organisation – Verwarnungen, Ausgleichsgespräche, Auflagen wie Schulungen, Lizenzentzug, Haus- oder Platzverbote, den Entzug von Preisen, zeitlich befristete oder dauerhafte Ausschlüsse sowie finanzielle Sanktionen.

Für Organisationen könnten unter anderem auch eine befristete Aussetzung von Zuschussweiterleitungen oder ein zeitlich befristeter Entzug von Stimmrechten möglich sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die mögliche Sanktion im Verhältnis zum Vergehen steht, sodass diese angemessen ist.

Geht es dabei um Strafen nach dem Strafgesetzbuch?

Nein. Sanktionen nach dem Safe Sport Code sind vereins- beziehungsweise verbandsrechtliche Maßnahmen. Sie sind keine Strafen nach dem Strafgesetzbuch und ersetzen staatliche Ermittlungen oder Gerichtsverfahren nicht. Umgekehrt schließt ein vereins- oder verbandsrechtliches Verfahren staatliche Schritte, wie ein Strafverfahren, nicht aus. Vielmehr wird kann ein strafrechtliches Verfahren neben dem Safe Sport Verfahren stattfinden.

Was bedeutet der Beschluss für die Arbeit des HSB?

Wenn TOP 14.2 angenommen wird, wird der HSB den Safe Sport Code in seiner Satzung verankern und ein Verfahren für Meldungen, Untersuchungen, Disziplinarentscheidungen und Rechtsmittel schaffen. Die Satzungsvorlage sieht dafür unter anderem eine Meldestelle, ein Untersuchungsteam, einen Disziplinarrat Safe Sport und das HSB-Schiedsgericht als Überprüfungsinstanz vor. Einzelheiten und mögliche externe Unterstützung sind in den dazugehörigen Regelwerken festgelegt.

Welche Unterstützung könnte der HSB den Mitgliedsorganisationen anbieten?

Mögliche Angebote des HSB umfassen: Beratungsveranstaltungen, individuelle Beratung zur Einführung sowie die Übernahme einzelner Verfahrensinstanzen oder eines vollständigen Verfahrens durch den HSB.

Voraussetzung für solche Unterstützungsleistungen soll eine Vereinbarung zwischen dem HSB und der jeweiligen Mitgliedsorganisation sein. Die Übernahme von Verfahrensschritten wird für den Verein mit Kosten verbunden sein, weil der HSB für solche Fälle Personal vorhalten muss.

Wann ist die Abstimmung?

Die HSB-Mitgliederversammlung findet am 17. November 2026 statt. Die Beschlussvorschläge des HSB-Präsidiums zum Safe Sport Code sind unter TOP 14.2 und TOP 14.3 aufgeführt.

Quelle: hamburger-sportbund.de