Sicherheitstipps für Martinsumzüge und -feuer

Oktober 2014

Bald ist es wieder so weit. Der Martinsbrauch, der Anfang November mit Laternenumzügen und Martinsfeuern gefeiert wird, erfreut sich großer Beliebtheit bei Groß und Klein und blickt auf eine lange Tradition zurück. Wenn Sie als Verein ein Martinsfeuer planen, beachten Sie bitte einige wichtige Sicherheits- und Verhaltensregeln:

Eine weitere Gefahr ergibt sich aus der Unberechenbarkeit des „tierischen Verhaltens“. Kinder sollten nicht zu nahe an das Pferd mit dem „heiligen Martin“ gelassen werden, auch wenn es für sie sehr verlockend ist, das Tier zu streicheln.

Wenn das Tier eine Person verletzt oder Sachschäden anrichtet, muss dafür in der Regel der Pferdehalter geradestehen – möglicherweise sogar, ohne dass er an der Situation beteiligt war. Es kommt dabei nicht auf das Verschulden des Halters oder Hüters an, die Haftung ergibt sich allein aus der „Verwirklichung der Tiergefahr“. Im schlimmsten Fall haftet der Tierhalter, sofern er keine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen.

Vereine sollten vor dem Einsatz eigener Tiere unbedingt noch einmal den Versicherungsschutz prüfen. Dabei hilft Ihnen gern das Versicherungsbüro bei Ihrem Landessportbund bzw. -verband. Kontaktdaten finden Sie auf www.arag-sport.de.