Der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) vereint mehr als 5.000 Karnevals-, Faschings- und Fastnachtsvereine in ganz Deutschland. Als Vertreter seiner Mitgliedsvereine setzt sich der BDK seit Jahren mit dem wichtigen Thema Versicherungsschutz auseinander.
Für die meist ehrenamtlich tätigen Vereinsfunktionäre ist die Prüfung, ob Versicherungsangebote die notwendige umfassende Absicherung bieten, oft schwierig.
Deshalb hat der BDK, bzw. eine Vielzahl der zuständigen Regionalverbände, eine Rahmenvereinbarung mit der ARAG abgeschlossen, die sich als Vereinsversicherer spezialisiert hat. Auf diese besonderen Vereinbarungen können die Mitgliedsvereine bei Interesse zugreifen.
Die Vereins-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die durch Mitglieder oder Helfer fahrlässig verursacht werden. Der Schutz erstreckt sich auf den Vereinsbetrieb (z.B. Training, Auftritte, Teilnahme an Umzügen), insbesondere aber auch im Rahmen einer pauschalen Veranstalterhaftpflicht auf öffentliche Veranstaltungen, die vom eigenen Verein organisiert werden, wie z.B. Karneval-/Faschingssitzungen bis 1.000 Besucher sowie eigene Karnevalsumzüge in politischen Gemeinden bis 50.000 Einwohner.
Kommt es zu einem Unfall der Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen, bietet die Unfallversicherung unter anderem Leistungen bei dauerhafter Invalidität, Krankenhausaufenthalten oder auch im Todesfall. Mitversichert ist der Weg zu und von den Veranstaltungen. Nicht nur Mitglieder, sondern auch Helfer bei Veranstaltungen und beim Bau der Wagen, Wagenengel sowie Kinder und Jugendliche, die beim Training/Tanztraining „reinschnuppern“ möchten, auch wenn noch keine Mitgliedschaft im Verein besteht.
Über den Vereins-Rechtsschutz besteht die Möglichkeit, eigene Ansprüche durchzusetzen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt innerhalb der versicherten Bausteine (u.a. Schadenersatz-Rechtsschutz, Miet- und Steuer-Rechtsschutz) die Gerichts- und Anwaltskosten.
Im Rahmen der integrierten Vertrauensschaden-Versicherung sind vorhandene Geldwerte des Vereins bis 26.000,- Euro versichert, was insbesondere den Schatzmeister beruhigen sollte. Werden die Einnahmen nach der Veranstaltung auf dem Transportweg geraubt, oder wird in seine Wohnung eingebrochen, sorgt die Vertrauensschadenversicherung für den Ausgleich des entstandenen finanziellen Schadens des Vereins. Daneben ist der Verein auch für den Fall einer Veruntreuung von Vereinsgeldern durch Vorstandsmitglieder bzw. den Schatzmeister versichert.
Neben dieser wichtigen Grundabdeckung sind spezielle Vertragserweiterungen wie Kfz-Risiken bei Umzügen, Einsatz zugelassener Zugmaschinen/Anhänger und andere, wichtige Zusatzversicherungen möglich.
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Anja Goossens: Tel. 0211 963-3706