sid

Dezember 2024

ARAG

Heiner K. will nach dem Wettkampfspiel am Abend nach Hause fahren. Inzwischen ist es dunkel und leichter Schneeregen behindert außerdem die Sicht. Geblendet durch den Gegenverkehr übersieht Heiner K. an einer Kreuzung einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer. Es kommt zum Zusammenstoß, der Motorradfahrer wird zum Glück nur leicht verletzt. In Heiner Ks. Fahrzeug hatte der Airbag ausgelöst, er selbst blieb bei dem Unfall unverletzt.

Das Motorrad ist total beschädigt, Heiner Ks. relativ neuer Pkw hat ebenfalls beträchtlichen Schaden genommen.

Dummerweise hatte er für sein Fahrzeug lediglich die Pflicht-Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Auf den Abschluss einer Kasko- sowie einer Verkehrsrechtsschutzversicherung hatte er aus Kostengründen verzichtet. Auf den ersten Blick sah es so aus, als würde er auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Weil Heiner K. aber im Rahmen einer Vereinsveranstaltung unterwegs war, kam ihm die Idee, in der Geschäftsstelle des Vereins nachzufragen, ob der Verein die Fahrzeuge seiner Mitglieder für derartige Fälle abgesichert hat.

Und tatsächlich hatte sein Verein Vorsorge getroffen und eine Versicherung abgeschlossen.

Die Kfz-Zusatzversicherung mit Comfortschutz

Von der ARAG bekam Heiner K. den Schaden an seinem Fahrzeug abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet. Die Bergungskosten, die Abschleppkosten in einer Höhe von bis zu 150,00 Euro sowie die Kosten für Weiter- oder Rücktransport mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Taxi vom Unfallort nach Hause bis 150,00 Euro wurden ebenfalls übernommen.

Im Fall, dass an der Unfallstelle die Fahrtüchtigkeit durch ein zugelassenes Pannenhilfefahrzeug wieder hergestellt werden kann, werden die Kosten der Pannen- oder Unfallhilfe in einer Höhe von bis zu 100,00 Euro übernommen.

Ist das fahruntüchtige Fahrzeug weiter als 50 Kilometer vom Wohnort des Fahrers entfernt und kann nicht innerhalb von fünf Tagen repariert werden, werden die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges übernommen – es sei denn, es liegt ein Totalschaden vor.

Bei unfallbedingtem Werkstattaufenthalt erhält der Versicherte, wenn er einen Mietwagen nimmt, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25,00 Euro für bis zu sieben Tage, sofern diese Leistung nicht von einem anderen Versicherer übernommen wird.

Für die Schäden an dem Motorrad und die Ansprüche aufgrund der Verletzung des Motorradfahrers kam die Kfz-Haftpflichtversicherung von Heiner K. auf. Zwar wird dadurch der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung zur ersten Fälligkeit im Folgejahr höher gestuft. An dem Mehrbeitrag beteiligt sich die ARAG aber mit bis zu € 300,00.

Zur Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nahm Heiner K. Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch. Die Rechtsschutzversicherung, die Bestandteil der Kfz-Zusatzversicherung ist, übernahm die Rechtsanwaltskosten für Heiner K.  Der war trotz des Schreckens und der Vorwürfe, die er sich selbst machte, erleichtert, dass sein Verein so gute Vorsorge getroffen hatte.

Weitere Informationen: Die Kfz-Zusatzversicherung ist vor einigen Jahren überarbeitet worden. Der Verein, dem Heiner K. angehört, hatte vor zwei Jahren die bestehende Kfz-Zusatzversicherung überprüft und auf die aktuellen Bedingungen umgestellt.

Allerdings werden die verbesserten Bedingungen und –leistungen nicht automatisch auf bestehende Verträge übertragen. Bestehende Verträge zu Zusatzversicherungen können daher nur auf Antrag des Vereins auf den neuen Versicherungsschutz umgestellt werden.

Wir empfehlen daher allen Vereinen, die Versicherungsverträge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls umzustellen. Wenden Sie sich zur Beratung und Information an das Versicherungsbüro bei Ihrem Landessportbund/-verband. Entsprechende Kontaktdaten sind auf www.arag-sport.de zu finden.