Der vom Bundeskabinett am 25. März 2015 beschlossene Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes wird sowohl in der Rechtspolitik, als auch im organisierten Sport intensiv diskutiert. Dazu gab es mit dem Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback im Haus des Sports einen großen Infotag mit Vertretern der Politik und des organisierten Sports in Bayern sowie der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA).
Neben einer sportpolitischen Diskussion war die Veranstaltung geprägt von einem Austausch rund um die Prävention. Für den Bayerischen Justizminister Bausback war der Infotag „gelebte Partnerschaft zwischen Staat und Sport“ – beide zeigten damit gemeinsam Flagge gegen Doping: „Seit fast einem Jahrzehnt kämpft Bayern für effektive Strafgesetze gegen Doping. Ich sage daher nicht ohne Stolz: In dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes schlägt ein kräftiges bayerisches Herz – er ist ein Durchbruch und das Ergebnis bayerischer Hartnäckigkeit! Der Gesetzentwurf ist gleichwohl nicht der Weisheit letzter Schluss: Weil die Gesundheit der Sportler für uns an erster Stelle steht, muss die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit für Jedermann gelten, nicht nur für Spitzensportler. Eine sportspezifische Kronzeugenregelung wäre zudem ein wichtiges Mittel für unsere Strafverfolgungsbehörden, um das Schweigekartell in der Dopingszene zerschlagen zu können. Sie gäbe ein zusätzliches, wichtiges Signal, dass die Gesellschaft zu Doping ein klares NEIN sagt.“
An die Vertreter des Sports gewandt warb der Minister: „Lassen Sie uns gemeinsam die letzten Meter zu einem geltenden Anti-Doping-Gesetz zügig und zielstrebig gehen! Hierzu brauchen wir starken Rückenwind, breiten Konsens und – vor allem – Ihre Unterstützung!“
Weitere Statements der anwesenden Spitzenvertreter von BLSV und NADA:
Günther Lommer (Präsident Bayerischer Landes-Sportverband): „Als Vertreter einer Sportorganisation begrüße ich es, dass man in Zukunft gegen Dopingsünder gesetzlich vorgehen will. Allerdings gehen uns die bisherigen Überlegungen noch nicht weit genug, weil der Gesetzentwurf aus meiner Sicht nach wie vor nichts darüber aussagt, wie Strafgerichtsbarkeit und Sportgerichtsbarkeit unter einen Hut gebracht werden können. Wir sind der Überzeugung, dass noch umfangreiche Präzisierungen notwendig sind, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen sowie Bereiche des Sports im Kampf gegen Doping zu erfassen.“
Dr. Andrea Gotzmann (Vorstandsvorsitzende der NADA): „Die NADA begrüßt die Einführung des Anti-Doping-Gesetzes. Aus ihrer Sicht unterstützt das Gesetzesvorhaben die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland enorm. Bestehende und funktionierende sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen werden sinnvoll unterstützt sowie vorhandene Lücken, auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern, durch den staatlichen Strafverfolgungsanspruch geschlossen. Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt.“
Harald Stempfer (BLSV-Vizepräsident Leistungssport): „Grundsätzlich befürworten wir die Initiative im Kampf gegen Doping im Sport. Dabei dürfen wir jedoch nicht unberücksichtigt lassen, dass das Thema Doping keinesfalls ein ausschließliches Spitzensportphänomen darstellt. Deshalb ist uns die Berücksichtigung des Dopings im Breitensport ein wichtiges Anliegen.“
Quelle: www.blsv.de