Regress nach Tritt eines Pferdes und Verletzung einer anderen Reiterin
Steffi * (Vereinsmitglied und Pferdebesitzerin) unternahm mit ihrem Pferd zusammen mit einigen anderen Vereinsmitgliedern einen von ihrem Reit- und Fahrverein organisierten Ausritt. Nach etwa einer halben Stunde näherte sich eine Reiterin (Heike *) aus der Gruppe Steffis Pferd. Dieses schlug aus und verletzte Heike dabei erheblich.
Neben der Unfallmeldung an das Sportversicherungsbüro der ARAG wurde im Nachhinein auch ein Regressanspruch der Krankenversicherung bei der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung von Steffi angezeigt. Heikes Krankenversicherung forderte von Steffi als Tierhalterin die Übernahme von Krankenhaus- und Behandlungskosten in Höhe von mehr als 15.000,- Euro .Steffi leitete das Forderungsschreiben an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung weiter und ging davon aus, dass diese den Regress erledigen würde.
Der Schreck einige Wochen später war groß, als ein Brief der Tierhalterhaftpflichtversicherung sie darüber informierte, dass das Ereignis im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Pferdehalterhaftpflicht nicht versichert sei. Nach Prüfung habe man festgestellt, dass sich der Schaden während eines Vereinsausritts ereignet hatte, wofür die private Tierhalterhaftpflicht jedoch nicht zuständig sei. Eine separate Tierhalterhaftpflicht mit Einschluss des Vereinsrisikos hatte Steffi beim Sportversicherungsbüro der ARAG nicht abgeschlossen, so dass auch der Sportversicherer in diesem Fall nicht eintreten konnte.
Da Sachverhalte dieser Art häufig gemeldet werden, empfiehlt die ARAG allen Tierhaltern, ihre Pferde ausreichend und insbesondere auch für den regelmäßigen Einsatz durch bzw. im Verein zu versichern.
Auch die Vereine können möglicherweise für den Einsatz vereinsfremder/mitgliedseigener Pferde im Vereinsrahmen haftbar gemacht werden. Die ARAG Sportversicherung bietet im Anschluss an den Sportversicherungsvertrag mit den Landessportbünden/-verbänden die optimale und preiswerte Ergänzungsversicherung für Pferdebesitzer, in der neben dem privaten Umgang und der Nutzung der Pferde insbesondere auch das Vereinsrisiko mitversichert ist. Das gilt auch für Vereine, die vereinsfremde/mitgliedseigene Pferde im Vereinsrahmen einsetzen.
Bei Angabe zur Anzahl und Namen der Pferde unterbreiten die Mitarbeiter des ARAG Sportversicherungsbüros Ihnen gern ein Angebot. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite: www.arag-sport.de.
*Name von der Redaktion geändert