Im Juli 2015 sind in einer Sporthalle in Bochum Teile einer Decke herabgestürzt. Im Sportbetrieb hätte das übel ausgehen können. Zum Glück waren aber gerade Sommerferien und die Halle wurde zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht genutzt. In Bochum stellten sich bei nachfolgenden Untersuchungen die Decken in gleich fünf Hallen als statisch nicht ausreichend stabil heraus.
Zwischenzeitlich hat das Bauministerium angeordnet, die Hallendecken in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen. Weitere Bundesländer haben sich freiwillig angeschlossen.
In zahlreichen Fällen hat sich herausgestellt, dass die Deckenplatten – sogenannte „Sauerkrautdecken“ – mangelhaft angebracht worden waren. Sie waren nicht verschraubt oder wenigstens schräg vernagelt, sondern mit Nägeln gerade an der Unterkonstruktion befestigt worden, so dass die Platten sich durch ihr eigenes Gewicht allmählich nach unten ziehen und sich die Befestigung – Jahrzehnte später – noch lösen konnte. Dann, wenn das Material im Laufe der Zeit ausgetrocknet ist, marode wird und die Befestigung mit Nägeln nicht mehr stabil genug ist.
Die betroffenen Hallen sind in der Regel 30 bis 40 Jahre alt.
Holzwolle-Leichtbauplatten sind Bauplatten, die aus langfaseriger Holzwolle und Bindemitteln bestehen. Diese sogenannten „Heraklith-Platten“ (benannt nach dem führenden Hersteller) werden als verputzbare Dämmplatten im Innen- und Außenbereich eingesetzt. Weil sie wegen der verarbeiteten Holzwolle aber an Sauerkraut erinnern, nennt man sie auch „Sauerkrautdecken“.
Landesweit werden aktuell baugleiche Turnhallen auf diesen Baumangel hin geprüft. Im Ruhrgebiet haben zahlreiche Städte ihre Turnhallen wegen lockerer Platten gesperrt. Mehr als 50 Hallen wurden aus diesem Grund geschlossen. Die Kreisstadt Bergheim schloss zwei von 21 geprüften Turn- und Sporthallen. Bei sechs weiteren Hallen ist nur noch eine eingeschränkte Nutzung möglich. Eingeschränkte Nutzung bedeutet, dass Ballspiele jeglicher Art in diesen Hallen ab sofort verboten sind.
ARAG-Empfehlung: Schnellstmögliche und professionelle Hallenprüfung
Die ARAG Sportversicherung empfiehlt allen Vereinen die Prüfung der von ihnen genutzten Hallen – zunächst durch Inaugenscheinnahme und gegebenenfalls fotografische Dokumentation. Das heißt: Stellen Sie bitte fest, ob in den Hallen, in denen Ihre Mitglieder Sport treiben, Decken der beanstandeten Konstruktionsart verbaut wurden. Informieren Sie in Zweifelsfällen unbedingt sofort den Hallenbetreiber bzw. -eigentümer, damit dieser eine professionelle Kontrolle durchführen lässt.
Nach der Thematisierung des Problems in den Medien müssen sich Vereine, die nichts unternehmen, im Ernstfall dem Vorwurf stellen, dass sie durch eine unterlassene Prüfung der Decken möglicherweise Sach- oder Personenschäden fahrlässig verursachen.