Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Was passiert eigentlich, wenn man sich bei einem Unfall schwer verletzt? Und wie kann man sich finanziell absichern, wenn man seinen Beruf nach einem Unfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann?
Hierfür gibt es zwei Versicherungen: die gesetzliche und die private Unfallversicherung.
Es existierten aber große Unterschiede, wann, für wen und wie die beiden Versicherungen greifen.
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde bereits 1884 von Otto von Bismarck eingeführt. Heute versichert sie Kindergartenkinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer sowie Ehrenamtliche bei der Tätigkeit und auf dem Hin- und Rückweg zu dieser Tätigkeit.
Alle anderen Personen, zum Beispiel Hausfrauen sowie die meisten Selbstständigen und Unternehmer, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Selbstständige können die Aufnahme aber beantragen.
Die gesetzliche Unfallversicherung hilft jedoch nur bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit infolge von Unfällen bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder bei Berufskrankheiten. Sie übernimmt zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlung, Reha, Umschulungen und zahlt darüber hinaus eine Unfallrente im Falle der Erwerbsminderung. Unfälle in der Freizeit sind nicht versichert.
Leider passieren hier die meisten Unfälle also genau dann, wenn kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur eine Grundabsicherung und reichen oftmals nicht aus, um den Lebensstandard bei einer dauerhaften Beeinträchtigung oder Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.
Deshalb gibt es die private Unfallversicherung, die übrigens auch zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet. Sie bietet Schutz rund um die Uhr – bei der Arbeit und in der Freizeit – kann von jedem abgeschlossen werden und ist weltweit gültig.
Für die optimale Absicherung durch die private Unfallversicherung ist es besonders wichtig zu wissen, wie hoch Ihr finanzieller Bedarf ist, wenn Sie kein Einkommen aus Ihrem Beruf mehr haben. Dieser Bedarf ist abhängig von Alter, Einkommen, Lebensstil und Art der Verletzung und sollte nicht unterschätzt werden.
Die Versicherungssumme, Gliedertaxe und die sogenannte Progression sind deshalb die wichtigsten Eckdaten einer privaten Unfallversicherung. Nach ihnen berechnet sich die Höhe der Zahlungen im Schadenfall.
- Zuerst legt man die Versicherungssumme fest.
- Die so genannte Gliedertaxe bestimmt dann den Prozentsatz, den die Versicherung zahlt, je nachdem, welches Körperteil betroffen und wie stark die Beeinträchtigung ist.
- Die Progression wirkt wie ein Turbo für die Versicherungssumme. Sie liegt meist zwischen 225 und 500 Prozent. Je höher die Invalidität, desto höher die Geldleistung. So erhalten Sie beispielsweise bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Progressionssatz von 225 Prozent bei voller Invalidität einmalig 225.000 Euro. Alternativ kann eine lebenslange, monatliche Unfallrente vereinbart werden.
Gar nicht so einfach: Wie Sie sich am besten schützen können, erfahren Sie bei einer persönlichen Beratung durch die ARAG-Experten oder im Internet unter www.arag.de. Lassen Sie sich deshalb unbedingt beraten.
Die Sport-Unfallversicherung soll den Mitgliedern im Fall eines schweren Unfalls helfen, wirtschaftliche und finanzielle Notlagen zu überbrücken. Sie ersetzt aber keinesfalls die private Vorsorge in Form einer Kranken- oder individuellen Unfallversicherung.
Die Leistungen der Sportversicherung finden Sie im Merkblatt des Versicherungsbüros Ihres Landessportbundes bzw. -verbandes. Am besten rufen Sie im Internet unter www.arag-sport.de die Seiten des Versicherungsbüros Ihres Landessportbundes/-verbandes auf, klicken im anschließend erscheinenden großen Städtebild auf „Infos und Unterlagen“ und wählen auf der sich dann öffnenden Seite den Reiter „Unterlagen“ aus.
Vereine werden gebeten, ihren Mitgliedern diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Unfallversicherung leistet je nach Vertrag bei Tod, Invalidität, Übergangsleistung oder Tagegelder zusätzlich zu Ihren eigenen privaten oder gesetzlichen Unfallversicherungen. Die Leistungen aus der Sport-Unfallversicherung werden bei Bestehen einer zweiten oder dritten Unfallversicherung auch nicht gekürzt. Die Unfallmeldung muss deshalb bei allen Versicherern erfolgen. Informieren Sie jede der Versicherungen auch vom Bestehen weiterer Verträge. Dazu zählen auch Gruppenversicherungen. In der Regel wird die Schadenbearbeitung unter den Gesellschaften koordiniert, so dass Ihnen doppelte Arztbesuche erspart bleiben.
Zur Sport-Unfallversicherung finden Sie umfassende Informationen unter
www.arag-sport.de/ihr-sportversicherungsbuero/lsbn/infos-zur-sportversicherung
Bitte lesen Sie dazu auch unseren Bericht in der September-Ausgabe des VID: Unfallversicherung und Reha-Management.