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Dezember 2024

ARAG

Die Mitglieder der den LSB/LSV-angeschlossenen Organisationen haben im Rahmen und Umfang des für sie gültigen Sportversicherungsvertrages Versicherungsschutz bei der Teilnahme am Vereinsbetrieb. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz bei Sportaktivitäten auf der Sportanlage des Vereins und als Zuschauer bei der eigenen Mannschaft bei Heim- und Auswärtsspielen/Wettkämpfen.

Einzelunternehmungen fallen nur unter gewissen Voraussetzungen unter den Versicherungsschutz und sind von privaten Unternehmungen zu unterscheiden.

Die Sportversicherung bietet Versicherungsschutz bei Einzelunternehmungen von Mitgliedern in der für sie zuständigen Spezialabteilung (z.B. Sondertraining von Leistungssportlern, Segelfahrten bei Segelvereinen, Ausritten bei Reiterabteilungen). Voraussetzung ist, dass diese ausdrücklich angeordnet sind.

Eine ausdrücklich angeordnete Einzelunternehmung setzt voraus, dass in Absprache mit dem Verein und nach dessen Geheiß ein Trainingsplan im Detail abgestimmt wird. Hierzu zählt z.B. im Radsport eine Trainingsfahrt, bei der die Wegstrecke, die Streckenführung, die Streckenlänge etc. abgesprochen und angewiesen worden sind.

Eine generelle Anweisung an die aktiven Vereinsmitglieder, an jedem Wochenende eine Trainingsfahrt mit einer gewissen Kilometerzahl zu absolvieren, entspricht dem nicht.

Die Sportversicherung grenzt an dieser Stelle den versicherten Vereinsbetrieb von den privaten Übungen ab. Für private Übungen, auch wenn sie von mehreren versicherten Personen gemeinsam unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz.

Das Versicherungsbüro beim LSB/LSV steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Den Leistungsumfang zur Sportversicherung können Sie ebenso online einsehen unter www.arag-sport.de