Die Mitgliederversammlung entscheidet über die grundlegenden Angelegenheiten des Vereins: Sie wählt den Vorstand, beschließt die Satzung und hat Recht auf Auskunft gegenüber dem Vorstand.
Als wichtigstes Vereinsorgan kann die Mitgliederversammlung neben vielfältigen Beschlüssen auch die Satzung sowie den Vereinszweck ändern und den Verein auflösen. Eine Mitgliederversammlung kommt dann zustande, wenn sich die Mitglieder eines Vereins an einem festgelegten Ort zu vereinbarter Zeit treffen. Mindestens einmal im Jahr ist das als Jahreshauptversammlung gängige Praxis.
Einberufen wird die Mitgliederversammlung – sofern die Satzung es nicht anders vorsieht – durch den gesamten vertretungsberechtigten Vereinsvorstand, immer dann, wenn es die Satzung vorsieht oder wenn es im Interesse des Vereins liegt.
Die Durchführung einer Mitgliederversammlung wiederum ist gesetzlich vorgeschrieben und kann mit der Vereinssatzung weder abgeändert noch eingeschränkt werden. Kommt der Vorstand oder das Einberufungsorgan dem nicht nach, können die Mitglieder eine Einberufung zur Mitgliederversammlung erzwingen.
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung. Es gelten dieselbe Einladungsform und –frist sowie dieselbe Beschlussfähigkeit. Den Unterschied machen die Vereinssatzungen.
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