Ein norddeutscher Verein hatte auf seinem Gelände das traditionelle Osterfeuer abgebrannt.
Der Wind stand günstig. Das Feuer brannte gleichmäßig und ohne kritischen Funkenflug ab. Alle Besucher, Mitglieder und Gäste erlebten bei Getränken und Bratwürstchen einen geselligen Abend.
Vor Verlassen des Geländes hatte ein verantwortliches Vorstandsmitglied einen Wasserring ausgebracht, um den Übergriff der Restglut auf die Umgebung zu verhindern. Daran, das Gelände gegen Zutritt durch Unbefugte abzusichern, hatte niemand gedacht.
In der folgenden trainingsfreien Ferienzeit kamen Kinder aus der Nachbarschaft auf das Grundstück, um dort zu spielen. Das hatten sie in der Vergangenheit schon öfter getan. Bisher hatte es dabei auch keinerlei Probleme gegeben.
Die Feuerstelle reizte die Kinder. Mit Stöckchen stocherten Einige darin herum. Andere versuchten einen Weitsprung über die Fläche.
Dass auch Tage nach dem Feuer noch brandaktive Glutnester in der Asche sein können, hatten die Kinder nicht bedacht.
Bei den Spielen rund um die Feuerstelle wurde die Daunenjacke eines Jungen durch Funkenflug beschädigt. Ein weiteres Kind rutschte aus und erlitt Brandwunden an Armen und Beinen.
Zum Glück war zufällig gerade der Platzwart auf seinem routinemäßigen Kontrollgang zur Stelle. Er alarmierte sofort einen Rettungswagen und konnte so einen noch größeren Schaden verhindern.
Den Sachschaden sowie die Bergungs- und Heilbehandlungskosten erstattet die ARAG Sporthaftpflichtversicherung des Vereins.
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